Vermessungsamt Amstetten
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht in Österreich seit 1953 und verfügt über sechs Standorte.
Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht, Grundbuch und Kataster unterstützen Sie bei allen Rechtssachen vor dem Vermessungsamt Amstetten.
Die Besprechung Ihrer Rechtssache ist auch via Videokonferenz und Telefon möglich.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wählen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für ein kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz oder Telefon aus:“
Grenzstreitigkeiten
Im Fall von Grenzstreitigkeiten existieren mehrere Wege zur Lösung von unklaren, unkenntlichen oder strittigen Grundstücksgrenzen:
Grenzwiederherstellung durch das VA Amstetten
Die Grenzwiederherstellung ist ein Verfahren zur Wiederherstellung von unkenntlichen oder strittigen Grundstücksgrenzen gemäß § 40 Vermessungsgesetz (VermG). Die Wiederherstellung der Grenze das Vermessungsamt Amstetten erfolgt dabei auf Antrag des Eigentümers auf Grundlage der Unterlagen des Grenzkatasters.
Wenn die Gefahr besteht, dass die Grenzen unkenntlich werden oder wenn die Grenzen bereits unkenntlich oder strittig sind, dann umfasst die Grenzwiederherstellung die Neuvermarkung einer feststehenden Grenze. Dabei wird zwischen der Grenzerneuerung und der Grenzberichtigung unterschieden. Die Grenzerneuerung betrifft die Neuvermarkung einer feststehenden Grenze, während die Grenzberichtigung die Herstellung einer der Rechtslage entsprechenden, richtigen Grenze zum Inhalt hat.
Das Verfahren zur Grenzwiederherstellung wird durch das Vermessungsamt Amstetten auf Antrag eines Grundstückseigentümers eingeleitet. Dieses Verfahren muss innerhalb eines Jahres ab der Antragstellung durchgeführt werden. Dazu sind die beteiligten Eigentümer zu der Amtshandlung zu laden.
Die wiederhergestellte Grenze ist vom Antragsteller in der Weise zu kennzeichnen, wie es § 845 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vorsieht.
Grenzverhandlungen durch das VA Amstetten
Die Grenzverhandlung ist ein Verfahren zur Festlegung der Grenzen von Grundstücken gemäß den §§ 24 und 25 des österreichischen Vermessungsgesetzes (VermG). Das Ziel der Grenzverhandlung ist es, die Grenzen unter den betroffenen Liegenschaftseigentümern einvernehmlich festzulegen und für die nachfolgende Vermessung zu kennzeichnen.
Dabei werden die beteiligten Eigentümer durch das Vermessungsamt Amstetten an Ort und Stelle geladen, um den Verlauf der Grenzen festzulegen und zu kennzeichnen.
In der Grenzverhandlung wird der Verlauf der Grenzen von den erschienenen Eigentümern nach Vorhalt der vorhandenen Behelfe (wie Grundsteuerkataster und Pläne) einvernehmlich festgelegt und in der Weise gekennzeichnet, wie es § 845 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vorsieht.
Falls sich die Eigentümer nicht über den Grenzverlauf einigen können, wird der Eigentümer, der behauptet, dass die Grenze nicht mit dem vorhandenen Grenzverlauf übereinstimmt, durch das Vermessungsamt Amstetten aufgefordert, binnen sechs Wochen ein gerichtliches Verfahren zur Bereinigung des Grenzstreits einzuleiten.
Vermessung und Eintragung im Grenzkataster
Auf Antrag der beteiligten Eigentümer kann nach dem erfolgreichen Abschluss der Grenzverhandlung durch das Vermessungsamt Amstetten die Vermessung und die Eintragung der Grundstücke in den Grenzkataster vorgenommen werden.
Gerichtliche Erneuerung oder Berichtigung der Grenze
Wenn die Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken unkenntlich geworden sind oder die Grenzen zwischen den benachbarten Eigentümern streitig sind, hat jeder Nachbar zusätzlich das Recht, die gerichtliche Erneuerung oder Berichtigung der Grenze gemäß § 850 ABGB zu verlangen.
Dies ist auch ohne vorhergehende Durchführung einer Grenzverhandlung möglich.
Das Gericht versucht zuerst, den letzten ruhigen Besitzstand festzustellen. Gelingt diese Feststellung, dann wird die Grenze dementsprechend festgelegt. Wenn der letzte ruhige Besitzstand nicht feststellbar ist, kann das Gericht die streitige Fläche gemäß § 851 ABGB nach billigem Ermessen des Gerichts verteilen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Grenzstreitigkeiten können zum Verlust von wertvollem Land führen.
Verhandeln Sie daher niemals ohne unsere Unterstützung mit dem Vermessungsamt.“