Experten für Strafrecht

Bei Harlander & Partner unterstützen in Feldkirch mehrere erfahrene Strafverteidiger Beschuldigte, Angeklagte und Opfer bei Ermittlungen oder Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ist als Behörde der Rechtspflege für die Strafverfolgung zuständig, während wir als Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren und im Haftverfahren die Rechte unserer Mandanten schützen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Harlander & Partner Rechtsanwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch mit einem Strafverteidiger. Einfach und komfortabel via Videokonferenz oder Telefon. Wählen Sie direkt online Ihren Wunschtermin.
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Erfahrene Strafverteidiger für Feldkirch

Strafverfahren

  • Akteneinsicht
  • Begleitung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor der Polizei
  • Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
  • Diversion
  • Einspruch gegen die Anklageschrift
  • Vertretung im Hauptverfahren
  • Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Haft

  • Antrag auf Fußfessel
  • Antrag auf Aufschub
  • Antrag auf Unterbrechung
  • Antrag auf Enthaftung
  • Antrag auf Verlegung in die Heimat
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Erfolgsquote der Rechtsanwälte von Harlander & Partner ist außerordentlich hoch. Wir erzielen auch in schwierigen Strafverfahren Einstellungen, Freisprüche oder zumindest sehr milde Urteile.“
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Staatsanwaltschaft Feldkirch

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch leitet das Ermittlungsverfahren im Sprengel der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Staatsanwaltschaft Feldkirch entscheidet über die Einleitung, den Fortgang und die Beendigung des Ermittlungsverfahrens. Sie hat also die alleinige Befugnis, zu entscheiden, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben, von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch

Sobald der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung bekannt wird, muss sie – dem Legalitätsprinzip folgend – von Amts wegen tätig werden und Ermittlungen aufnehmen.

Im Rahmen der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft Feldkirch der Kriminalpolizei Anordnungen (z.B. verdeckte Ermittlung, Obduktion). Die Staatsanwaltschaft kann sich zudem an allen Ermittlungen der Kriminalpolizei beteiligen, selbst Ermittlungen durchführen oder durch einen Sachverständigen durchführen lassen.

Dabei muss die Staatsanwaltschaft Feldkirch stets objektiv agieren. Sie muss entlastende oder mildernde Aspekte, die für den Verdächtigen bzw. Beschuldigten sprechen, genauso berücksichtigen wie belastende oder erschwerende Umstände.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unterschätzen Sie das Risiko im Ermittlungsverfahren nicht.

Sprechen Sie ohne Rechtsanwalt weder mit der Staatsanwaltschaft noch mit der Kriminalpolizei.
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Anklage durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch

Ergibt das Ermittlungsverfahren ausreichende Belastungsindizien und erscheint eine Verurteilung wahrscheinlich, erhebt sie Anklage. ​

Je nach Schwere des Delikts und Zuständigkeit des Gerichts bringt die Staatsanwaltschaft Feldkirch entweder bei Verfahren vor dem Bezirksgericht oder einem Einzelrichter am Landesgericht einen Strafantrag oder bei schwereren Delikten vor Schöffen- oder Geschworenengericht eine Anklageschrift bei Gericht ein​

Mit Einbringung des Strafantrags bzw. der Anklage wird der bisherige Beschuldigte zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung​. In der Hauptverhandlung vor Gericht nimmt die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Rolle der öffentlichen Anklage ein.

Urteile und wichtige gerichtliche Entscheidungen können in der Regel sowohl von der Staatsanwaltschaft Feldkirch als auch vom Angeklagten mit Rechtsmitteln bekämpft werden, etwa durch Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wir vertreten Ihre Rechte in jedem Verfahrensstadium.“
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Honorar

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt im Strafverfahren immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.

WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich.

Rechtsschutzversicherungen

Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.

Verteidigungskostenersatz

Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:

Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten großzügig durch den Staat ersetzt.“
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Videokonferenz

Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.

Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache von Angesicht zu Angesicht mit unseren RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen sich die Anfahrtszeit.

Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.

Davon ausgenommen sind Gerichtstermine. Diese werden in Österreich fast ausschließlich vor Ort im Gericht und nicht via Videokonferenz abgehalten.

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