Experten für Strafrecht
Unsere Rechtsanwälte und Strafverteidiger unterstützen Sie im Fall von Ermittlungen der Polizeiinspektion Deutsch Wagram sowie im gesamten Strafverfahren.
Strafverfahren
- Akteneinsicht
- Begleitung im Ermittlungsverfahren
- Vertretung vor der Polizei
- Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
- Diversion
- Einspruch gegen die Anklageschrift
- Vertretung im Hauptverfahren
- Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Haft
- Antrag auf Fußfessel
- Antrag auf Aufschub
- Antrag auf Unterbrechung
- Antrag auf Enthaftung
- Antrag auf Verlegung in die Heimat

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Unsere Erfolgsquote bei der Erzielung von Einstellungen, Freisprüchen oder zumindest sehr milden Urteilen ist außerordentlich hoch.“
Polizeiinspektion Deutsch Wagram
Die Polizeiinspektion Deutsch Wagram versieht den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten besteht. Das Strafverfahren beginnt, sobald die Polizeiinspektion Deutsch Wagram oder die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg
Die Polizeiinspektion Deutsch Wagram ist verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.
Die Ermittlungsaufgaben der Polizeiinspektion Deutsch Wagram umfassen die Gewinnung, Sicherstellung, Auswertung oder Verarbeitung von Informationen zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat. Dies kann durch Erkundigungen (Befragungen) oder Beweisaufnahmen geschehen.
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse und bei der Aufnahme von Beweisen darf die Polizeiinspektion Deutsch Wagram nur soweit in die Rechte von Personen eingreifen, wie dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen.
Zusätzlich ist die Polizeiinspektion Deutsch Wagram verpflichtet, Opfer von Straftaten über ihre wesentlichen Rechte im Verfahren zu informieren und deren Interessen zu wahren.

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Unterschätzen Sie das Risiko im Ermittlungsverfahren nicht.
Sprechen Sie ohne Rechtsanwalt weder mit der Staatsanwaltschaft noch mit der Kriminalpolizei.“
Honorar
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt im Strafverfahren immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.
WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich.
Rechtsschutzversicherungen
Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.
Verteidigungskostenersatz
Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:
- Einstellungen von Ermittlungsverfahren: bis zu € 6.000,00
- Bezirksgericht bis zu € 5.000,00
- Einzelrichterin bzw. Einzelrichter am Landesgericht bis zu € 13.000,00
- Schöffengericht bzw. Geschworenengericht bis zu € 30.000,00
Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten großzügig durch den Staat ersetzt.“
Videokonferenz
Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.
Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache von Angesicht zu Angesicht mit unseren RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen sich die Anfahrtszeit.
Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.
Davon ausgenommen sind Gerichtstermine. Diese werden in Österreich fast ausschließlich vor Ort im Gericht und nicht via Videokonferenz abgehalten.
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