Experten für Strafrecht

Bei Harlander & Partner unterstützen in Altmünster mehrere erfahrene Strafverteidiger Beschuldigte, Angeklagte und Opfer im Fall von Ermittlungen der Polizeiinspektion Altmünster sowie im gesamten Strafverfahren.

Die Polizeiinspektion Altmünster versieht den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten besteht, während wir als Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren und im Haftverfahren die Rechte unserer Mandanten schützen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Harlander & Partner Rechtsanwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch mit einem Strafverteidiger. Einfach und komfortabel via Videokonferenz oder Telefon. Wählen Sie direkt online Ihren Wunschtermin.
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Strafverfahren

  • Akteneinsicht
  • Begleitung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor der Polizei
  • Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
  • Diversion
  • Einspruch gegen die Anklageschrift
  • Vertretung im Hauptverfahren
  • Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Haft

  • Antrag auf Fußfessel
  • Antrag auf Aufschub
  • Antrag auf Unterbrechung
  • Antrag auf Enthaftung
  • Antrag auf Verlegung in die Heimat
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Erfolgsquote der Rechtsanwälte von Harlander & Partner ist außerordentlich hoch. Wir erzielen auch in schwierigen Strafverfahren Einstellungen, Freisprüche oder zumindest sehr milde Urteile.“
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Polizeiinspektion Altmünster

Die Polizeiinspektion Altmünster versieht den kriminalpolizeilichen Exekutivdienst, der in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten besteht. Das Strafverfahren beginnt, sobald die Polizeiinspektion Altmünster oder die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln.

Ermittlungen der Polizeiinspektion Wels

Die Polizeiinspektion Altmünster ist verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

Die Ermittlungsaufgaben der Polizeiinspektion Altmünster umfassen die Gewinnung, Sicherstellung, Auswertung oder Verarbeitung von Informationen zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat. Dies kann durch Erkundigungen (Befragungen) oder Beweisaufnahmen geschehen.

Bei der Ausübung ihrer Befugnisse und bei der Aufnahme von Beweisen darf die Polizeiinspektion Altmünster nur soweit in die Rechte von Personen eingreifen, wie dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede Beeinträchtigung von Rechten muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen.

Zusätzlich ist die Polizeiinspektion Altmünster verpflichtet, Opfer von Straftaten über ihre wesentlichen Rechte im Verfahren zu informieren und deren Interessen zu wahren.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unterschätzen Sie das Risiko im Ermittlungsverfahren nicht.

Sprechen Sie ohne Rechtsanwalt weder mit der Staatsanwaltschaft noch mit der Kriminalpolizei.
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Honorar

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt im Strafverfahren immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs einen Überblick über das zu erwartende Honorar.

WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich.

Rechtsschutzversicherungen

Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.

Verteidigungskostenersatz

Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:

Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten großzügig durch den Staat ersetzt.“
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Videokonferenz

Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir überwiegend via Videokonferenz.

Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache von Angesicht zu Angesicht mit unseren Rechtsanwälten besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen sich die Anfahrtszeit.

Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.

Davon ausgenommen sind Gerichtstermine. Diese werden in Österreich fast ausschließlich vor Ort im Gericht und nicht via Videokonferenz abgehalten.

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