Experten für Verwaltungs(straf)recht
Unsere Rechtsanwälte und Strafverteidiger unterstützen Sie im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Behördenkontakte können oft drastische Auswirkungen haben.
Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass ihr verfahren von Anfang an optimal geführt wird.“
Zuständigkeiten des Landesverwaltungsgericht Salzburg
Das Landesverwaltungsgerichtes Salzburg ist zuständig für Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden.
Gemäß Art. 130 (1) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Salzburg zuständig für
- gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit;
- gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit;
- wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde;
Gemäß Art. 130 (2) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Salzburg zuständig für
- Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze oder
- Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens oder
- Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten oder
- Beschwerden, Streitigkeiten oder Anträge in sonstigen Angelegenheiten
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg ist dabei in allen Rechtssachen zuständig, die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind.
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Zusätzlich gibt es noch die Bereiche Soziales und Kinder- und Jugendhilfe. In diesen Bereichen sind unsere Rechtsanwälte jedoch nicht tätig.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sofort eine Ersteinschätzung zu Ihrer Rechtsfrage zu erhalten.“