Liegenschaftskauf
Liegenschaftskauf
Beim Erwerb einer Liegenschaft greifen verschiedene Rechtsbereiche ineinander, darunter Zivilrecht, Grundbuchrecht und Steuerrecht. Ob privat oder gewerblich: Vor dem Kauf sollte eine sorgfältige Prüfung des Kaufgegenstands erfolgen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.
Liegenschaftskauf ist der Kauf von Grundstücken oder Immobilien mit Eigentumsübergang durch Grundbucheintragung.

Zustandekommen des Kaufvertrages
Rechtsverbindlichkeit eines Kaufanbots
Ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft kommt zustande, sobald sich Käufer und Verkäufer über Kaufpreis und Kaufgegenstand einigen. Bereits die Annahme eines Kaufanbots durch den Verkäufer und dessen Unterfertigung durch den Kaufinteressenten führen zum rechtsverbindlichen Vertrag. Deshalb sollte ein Kaufanbot sämtliche wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, wie Gewährleistung, Haftungen, Lastenfreistellung und Übergabezeitpunkt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Abwicklung des Liegenschaftskaufs mittels Treuhandschaft
Aufgrund des zugrundeliegenden Zug-um-Zug-Prinzips im Zivilrecht ist eine gleichzeitige Übergabe von Kaufgegenstand und Kaufpreis nicht möglich, da das Eigentum an einer Liegenschaft erst mit der Grundbucheintragung übergeht. Zur Absicherung der Vertragsparteien wird deshalb häufig eine Treuhandschaft eingesetzt.
Mehr zur Treuhandschaft lesen sie hier.
Steuern und Gebühren beim Liegenschaftskauf
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem rechtsgültigen Vertragsschluss und berechnet sich in der Regel mit 3,5 % des Kaufpreises oder des Grundstückswerts, wenn dieser höher ist. Bei unentgeltlichen Erwerben gilt ein gestaffelter Tarif.
Mehr zur Grunderwerbsteuer lesen sie hier.
Immobilienertragsteuer
Die ImmoESt fällt auf Gewinne aus entgeltlichen Veräußerungen privater Grundstücke an und beträgt 30 % des Veräußerungsgewinns. Es bestehen Ausnahmen, etwa für Hauptwohnsitze oder bei behördlich veranlassten Grundstücksverkäufen.
Mehr zur Immobilienertragsteuer lesen sie hier.
Eintragungsgebühren
Für die Grundbucheintragung des Eigentumsrechts fallen 1,1 % des Kaufpreises als Gebühr an.
Mehr zu Eintragungsgebühren lesen sie hier.

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Der Liegenschaftskauf erfordert eine präzise vertragliche Gestaltung, damit Rechte und Pflichten klar definiert sind und der Eigentumsübergang rechtssicher vollzogen werden kann.“
Lastenfreistellung
Ein Käufer möchte die Liegenschaft in der Regel lastenfrei erwerben. Das bedeutet, dass Pfandrechte, Dienstbarkeiten oder sonstige Belastungen im Grundbuch gelöscht werden müssen. Die Löschung erfolgt durch notariell beglaubigte Erklärungen der Berechtigten, die der Treuhänder im Auftrag einholt.
Grundbucheintragung und Eigentumsübergang
Nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Zahlung des Kaufpreises stellt der Treuhänder den Antrag auf Eigentumseintragung im Grundbuch. Erst mit der Einverleibung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Liegenschaft.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Beim Liegenschaftskauf bestehen vielfältige Herausforderungen, die rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Risiken bergen. Unklare Eigentumsverhältnisse, nicht erkannte Belastungen oder Fehler bei der Vertragsgestaltung können zu erheblichen finanziellen Verlusten und langwierigen Streitigkeiten führen.
Eine professionelle rechtliche Begleitung ist deshalb unerlässlich, um diese Risiken frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Eigentumsübergang zu gewährleisten.

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Nur durch eine sorgfältige Prüfung und Absicherung im Grundbuch lässt sich der Liegenschaftserwerb vor unvorhergesehenen Belastungen schützen.“