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Liegenschaftskauf

Beim Erwerb einer Liegenschaft greifen verschiedene Rechtsbereiche ineinander, darunter Zivilrecht, Grundbuchrecht und Steuerrecht. Ob privat oder gewerblich: Vor dem Kauf sollte eine sorgfältige Prüfung des Kaufgegenstands erfolgen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.

Liegenschaftskauf ist der Kauf von Grundstücken oder Immobilien mit Eigentumsübergang durch Grundbucheintragung.

Sicherer Liegenschaftskauf: Rechtliche Beratung zu Kaufvertrag, Steuern, Grundbuch und Treuhandschaft für sorgenfreien Immobilienerwerb.

Zustandekommen des Kaufvertrages

Rechtsverbindlichkeit eines Kaufanbots

Ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft kommt zustande, sobald sich Käufer und Verkäufer über Kaufpreis und Kaufgegenstand einigen. Bereits die Annahme eines Kaufanbots durch den Verkäufer und dessen Unterfertigung durch den Kaufinteressenten führen zum rechtsverbindlichen Vertrag. Deshalb sollte ein Kaufanbot sämtliche wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, wie Gewährleistung, Haftungen, Lastenfreistellung und Übergabezeitpunkt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Abwicklung des Liegenschaftskaufs mittels Treuhandschaft

Aufgrund des zugrundeliegenden Zug-um-Zug-Prinzips im Zivilrecht ist eine gleichzeitige Übergabe von Kaufgegenstand und Kaufpreis nicht möglich, da das Eigentum an einer Liegenschaft erst mit der Grundbucheintragung übergeht. Zur Absicherung der Vertragsparteien wird deshalb häufig eine Treuhandschaft eingesetzt.

Mehr zur Treuhandschaft lesen sie hier.

Steuern und Gebühren beim Liegenschaftskauf

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem rechtsgültigen Vertragsschluss und berechnet sich in der Regel mit 3,5 % des Kaufpreises oder des Grundstückswerts, wenn dieser höher ist. Bei unentgeltlichen Erwerben gilt ein gestaffelter Tarif.

Mehr zur Grunderwerbsteuer lesen sie hier.

Immobilienertragsteuer

Die ImmoESt fällt auf Gewinne aus entgeltlichen Veräußerungen privater Grundstücke an und beträgt 30 % des Veräußerungsgewinns. Es bestehen Ausnahmen, etwa für Hauptwohnsitze oder bei behördlich veranlassten Grundstücksverkäufen.

Mehr zur Immobilienertragsteuer lesen sie hier.

Eintragungsgebühren

Für die Grundbucheintragung des Eigentumsrechts fallen 1,1 % des Kaufpreises als Gebühr an.

Mehr zu Eintragungsgebühren lesen sie hier.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der Liegenschaftskauf erfordert eine präzise vertragliche Gestaltung, damit Rechte und Pflichten klar definiert sind und der Eigentumsübergang rechtssicher vollzogen werden kann.“

Lastenfreistellung

Ein Käufer möchte die Liegenschaft in der Regel lastenfrei erwerben. Das bedeutet, dass Pfandrechte, Dienstbarkeiten oder sonstige Belastungen im Grundbuch gelöscht werden müssen. Die Löschung erfolgt durch notariell beglaubigte Erklärungen der Berechtigten, die der Treuhänder im Auftrag einholt.

Grundbucheintragung und Eigentumsübergang

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Zahlung des Kaufpreises stellt der Treuhänder den Antrag auf Eigentumseintragung im Grundbuch. Erst mit der Einverleibung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Liegenschaft.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Beim Liegenschaftskauf bestehen vielfältige Herausforderungen, die rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Risiken bergen. Unklare Eigentumsverhältnisse, nicht erkannte Belastungen oder Fehler bei der Vertragsgestaltung können zu erheblichen finanziellen Verlusten und langwierigen Streitigkeiten führen.

Eine professionelle rechtliche Begleitung ist deshalb unerlässlich, um diese Risiken frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Eigentumsübergang zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Nur durch eine sorgfältige Prüfung und Absicherung im Grundbuch lässt sich der Liegenschaftserwerb vor unvorhergesehenen Belastungen schützen.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 12.08.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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