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Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen bei der rechtlichen Absicherung des Geschäftsalltags, der Abwehr gegnerischer Forderungen und der Durchsetzung eigener Anspruche.

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Kauf von Liegenschaften

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Wir koordinieren uns mit Notar, Finanzamt, Banken und Gericht und halten Sie dabei über die wesentlichsten Schritte stets auf dem Laufenden"

Kaufvertrag unterschreiben, fertig. Wunschimmobilie gehört mir.

Tatsächlich ist es in der Praxis nicht ganz so einfach. Neben der notariell beglaubigt unterfertigten Kaufvertragsurkunde sind zahlreiche weitere Dinge zu berücksichtigen, um sich – auch im rechtlichen Sinn – Eigentümer einer Immobilie nennen zu können.

Kaufvertrag

Erster Schritt ist die Unterfertigung einer Kaufvertragsurkunde. Diese umschreibt insbesondere die Kaufvertragsparteien, das Kaufobjekt bzw. dessen Übergabe und den Kaufpreis. In der Regel werden auch Bestimmungen zu Gewährleistung Kosten (Steuern, Rechtsanwalt) aufgenommen.

Rangordnungsbeschluss

Grundsätzlich gilt: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Dieser Grundsatz kann aber durch den Rangordnungsbeschluss durchbrochen werden. Der Eigentümer der Liegenschaft ist dazu berechtigt, für eine beabsichtigte Veräußerung eine Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch zu verlangen. Die Anmerkung der Rangordnung erfolgt mittels Rangordnungsbeschluss, welcher ein Jahr gültig ist. Dieser dient vor allem zur Sicherheit für den Käufer, denn nur durch Vorlage des Rangordnungsbeschlusses kann dieser eingetragen werden, ihm kann also kein zweiter Käufer mit der Eintragung zuvorkommen. Die Anmerkung der Rangordnung kann aber auch auf bestimmte Personen lauten, somit muss der Rangordnungsbeschluss bei der Eintragung nicht vorgelegt werden.

Inländererklärung/Negativbestätigung

Im Bundesland Salzburg muss der Käufer eines Grundstückes durch eine sogenannte Inländererklärung bestätigen, dass er kein „Ausländer“ ist.

In anderen Bundesländern wie etwa Kärnten und Wien bedarf es einer Bestätigung der Grundverkehrsbehörde, dass das Rechtsgeschäft von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, also der Rechtserwerber somit Staatsbürger bzw. EU-/EWR-Bürger.

Treuhandschaft

AnlässlichWir unterstützen Sie ab Tag 1 beim Kauf Ihrer Wunschimmobilie. Vom ersten Aufklärungsgespräch, über die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bis zu Einverleibung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch wickeln wir jeden Schritt professionell und zügig für Sie ab. eines Kaufvertrages wird in aller Regel eine mitunter hohe Geldsumme von einer Vertragspartei an die andere ausbezahlt. Um beide Seiten optimal zu schützen, besteht das Institut der Treuhandschaft. Zwischen den Kaufvertragsparteien und dem Vertragserrichter und Treuhänder (in unserem Fall unsere Rechtsanwaltskanzlei) wird eine gesonderte Treuhandvereinbarung abgeschlossen, in welcher genau umschrieben wird, wann der Treuhanderlag (=Kaufpreis) an die Verkäuferseite auszubezahlen ist.

Für jede von uns übernommene Treuhandschaft wird ein eigenes Treuhandkonto eröffnet, das nur zur Abwicklung des jeweiligen Kaufvertrages dient. So ist eine “Vermischung” ausgeschlossen.

Zusätzlich zu dieser Vereinbarung sind wir als Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet, jede übernommene Treuhandschaft der für uns zuständigen Rechtsanwaltskammer Salzburg zu melden.

Steuern und Gebühren

Bei jedem Immobilienkauf fallen Steuern und Gebühren an. Die beiden wichtigsten sind die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühr. Erstere beträgt in der Regel 3,5 % der Bemessungsgrundlage, letztere 1,1 % der Bemessungsgrundlage.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die Berechnung der Steuern und die Anmeldung beim Finanzamt. In weiterer Folge schreiben wir Ihnen die konkreten Steuer- bzw. Gebührenbeträge vor, welche wir in weiterer Folge fristgerecht an das Finanzamt abführen.

Grundbuch

Jeder Eigentumserwerbs an einer Immobilie (egal ob Haus, Grundstück oder Wohnung) ist in das Grundbuch einzutragen. Erst die Eintragung ins Grundbuch macht den Eigentumserwerb “öffentlich” sichtbar und schließt ihn endgültig ab.

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Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

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