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Gerne unterstützen wir deutsche RechtsanwältInnen in Österreich.

Unsere Doppelzulassung in Österreich und Deutschland macht uns zu gefragten „Übersetzern“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen.

Mit fünf Standorten sind wir im kleinen Österreich überall vor Ort.

Rechtvertretung in Österreich

Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht seit 1953. Neun JuristInnen beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen jeder Größenordnung.

Zusätzlich ist unsere Rechtsanwaltsgesellschaft auch in Deutschland zugelassen. Daher eigenen wir uns besonders gut als „Übersetzer“ für Deutsche mit Rechtssachen in Österreich.

Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Alle Besprechungen sind via Videokonferenz und Telefon möglich. Sie müssen dafür nicht extra nach Österreich anreisen.

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Ideal Form der Zusammenarbeit

Bei länderübergreifenden Rechtssachen raten wir von einer Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Österreich aus gutem Grund ab. Die Rechtslage ist selbst bei elementaren Rechtsnormen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Zivilprozessordnung zu unterschiedlich.

Aufgrund unserer Doppelzulassung können wir aus Erfahrung sagen: „In Österreich ist fast alles anders.

Einvernehmensanwalt

Deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, welche mangels Sprachbarriere und aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in Österreich tätig werden, gehen ein hohes Haftungsrisiko ein. Ein bloßer Einvernehmensanwalt in Form eines österreichischen Rechtsanwalts ändert daran wenig.

Terminsvertretung

Aus demselben Grund raten wir davon ab, dass deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Klagen oder Schriftsätze verfassen und dann einen österreichischen Terminsvertreter zur Verhandlung senden.

Korrespondenzanwalt

Ideal ist hingegen die Einschaltung eines direkt mandatierten Korrespondenzanwaltes.

Es empfiehlt sich, dass unsere RechtsanwältInnen ein direktes Mandat mit dem Auftrag erhalten, den gesamten Akt zu bearbeiten und die Korrespondenz mit den MandantInnen über deren HausanwältInnen oder FirmenanwältInnen zu führen.

So haben ausländische MandantInnen ihre gewohnte Rechtsanwaltskanzlei als bewährten Ansprechpartner. Umgekehrt können so auch ausländische Rechtsanwaltskanzleien ihren MandantInnen ein umfassendes Service auch für Österreich bieten.

Persönlich, Videokonferenz, Telefon

Mit unseren sechs Standorten sind wir auch geografisch in Ihrer Nähe. Dennoch müssen Sie zur Abwicklung Ihrer Rechtssache nicht extra anreisen: Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert.

Im Alltag arbeiten wir bevorzugt via Videokonferenz. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin – und sparen selbst die Anfahrtszeit ein. Sollte zusätzlich ein Experte von einem anderen Standort oder beispielsweise Ihr Steuerberater benötigt werden, schalten wir diese einfach zu.

Auf besonderen Wunsch bieten wir auch noch Besprechungen via Telefon an. Grundsätzlich sind wir jedoch der Ansicht, dass man bei Rechtsberatungen sein Gegenüber sehen sollte.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Für uns ist es selbstverständlich, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner erhalten, der Sie ständig betreut. So ist gewährleistet, dass wir unsere KlientInnen detailliert kennen und ständig einen fundierten Überblick über die Situation haben.“
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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