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Eine Erbschaftsklage (auch Erbklage genannt) dient dazu, unsichere oder bestrittene Erbansprüche gerichtlich klären zu lassen.
Die Erbschaftsklage?
Eine Erbschaftsklage § 823 ABGB (auch Erbklage genannt) dient dazu, unsichere oder bestrittene Erbansprüche gerichtlich klären zu lassen. Die Klage wird relevant, wenn andere behaupten, dass Ihnen kein Anteil zusteht, oder wenn Sie Ihren Pflichtteil einklagen müssen.
Die klagende Person kann erst aktiv werden, nachdem das Gericht die Einantwortung vorgenommen und den Nachlass förmlich übergeben hat.
Zeitpunkt der Erbschaftsklage
Die Erbschaftsklage kommt nach erfolgter Einantwortung zum Einsatz. Eine Korrektur des Erbanspruchs ist dann nur noch über Klage möglich, nicht mehr im außerstreitigen Verfahren.
Beispielhafte Situationen:
- Ein gesetzlicher Erbe wurde übergangen.
- Ein Testament wird erst nach der Einantwortung gefunden.
- Das verwendete Testament war ungültig oder angefochten.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wer nachträglich ein Testament findet oder im Verfahren übergangen wurde, kann mit der Erbschaftsklage sein Recht einfordern.“
Klagebefugnis für die Erbschaftsklage?
Aktiv legitimiert: Wer ist klageberechtigt?
Wer eine Erbschaftsklage einbringen möchte, muss ein besseres Erbrecht nachweisen als die bereits eingesetzten Erben. Das gilt zum Beispiel für Personen, die rechtlich als Erben vorgesehen sind, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden. Dies gilt, auch wenn die Person im ursprünglichen Verlassenschaftsverfahren nichts gesagt hat.
Keine Berechtigung zur Erbschaftsklage: Wer darf nicht klagen?
- Vermächtnisnehmer
- Gläubiger der Verlassenschaft
Passiv legitimiert: Gegen wen richtet sich die Klage?
- Der oder die eingeantworteten Erben
- Käufer der Erbschaft
- Gesamtrechtsnachfolger des Scheinerben
Nicht beklagt werden können:
- Vermächtnisnehmer
- Einzelpersonen mit singulärem Erwerb aus dem Nachlass (diese sind mit gesonderten Klagen zu belangen, z. B. Eigentumsklage)
In solchen Fällen ist eine andere Klageform nötig, z. B. eine Eigentumsklage.
Ablauf des Erbschaftsklage-Verfahrens
Gerne können wir Sie bei der Durchsetzung sowie Abwehr einer Erbschaftsklage vertreten. Ein gängiger Verlauf einer Erbschaftsklage sieht wie folgt aus:
Mandatsaufnahme & Prüfung
- Sichtung aller Unterlagen (Testament, Verlassenschaftsakt)
- Erste rechtliche Einschätzung
Klageeinbringung
- Erstellung der Klageschrift
- Zustellung an Beklagte
Gegendarstellung & Beweisaufnahme
- Schriftsätze der Gegenseite
- Einvernahme von Zeugen, Sachverständigengutachten
Verhandlung & Urteil
- Gerichtstermin vor dem Bezirks- oder Landesgericht
- Urteil über Ihren Erbanspruch
Rechtsmittel (falls nötig)
- Berufung oder Revision
Beweislast bei einer Erbschaftsklage: Wer muss was belegen?
Der Kläger muss das eigene bessere Erbrecht schlüssig beweisen.
Zum Nachweis gehören insbesondere gültige Testamente, Geburtsurkunden (bei gesetzlichem Erbrecht) sowie Nachweise über Ausschluss- oder Ungültigkeitsgründe..
Rechtsfolge bei erfolgreicher Erbschaftsklage
Wird der Erbschaftsklage stattgegeben, erkennt das Gericht an, dass dem Kläger ein besseres Erbrecht zusteht. Der ursprünglich eingeantwortete Erbe verliert dadurch ganz oder teilweise seinen Anspruch auf das Erbe.
Haben nicht berechtigte Erben Nachlasswerte bereits verkauft, verbraucht oder auf andere Weise unzugänglich gemacht, kann der Erbschaftskläger zusätzlich Geld verlangen. Dieser Geldanspruch besteht neben dem Anspruch auf Herausgabe der Erbschaft.
Ebenso kann die Erbschaftsklage im Grundbuch vermerkt werden, wenn sich Immobilien im Nachlass befinden. Dadurch gilt die Klage auch für Personen, die nach diesem Eintrag Rechte an der Immobilie erwerben
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächFristen, Kosten und Gebühren
Klagefrist:
- Grundsätzlich Jahre ab Kenntnis vom besseren Erbrecht
- sonst 30 Jahre ab Tod des Erblassers
Wichtig: Wer zu lange zuwartet, verliert womöglich seinen Anspruch. Anwaltliche Beratung hilft, Fristen korrekt zu berechnen und wahren.
Kosten:
Die Kosten einer Erbschaftsklage setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltshonorar sowie etwaigen Notarkosten zusammen
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wer sein Erbrecht durchsetzen will, sollte rasch handeln. Eine Erbschaftsklage kann den entscheidenden Unterschied machen“