Erbrechtsverfahren

Das Erbrechtsverfahren nach österreichischem Recht dient der gerichtlichen Klärung, wer von mehreren Erbanwärtern das „beste Erbrecht“ besitzt. Es kommt nur dann zur Anwendung, wenn im Verlassenschaftsverfahren widersprechende Erbantrittserklärungen vorliegen und der Einigungsversuch des Gerichtskommissärs scheitert.

Ein Erbrechtsverfahren klärt bei Streit, wer von mehreren Erbanwärtern rechtlich das beste Erbrecht hat

Erbrechtsverfahren in Österreich: Ablauf, Voraussetzungen und Tipps bei Streit um das Erbrecht verständlich erklärt.

Voraussetzungen für die Einleitung

Ein Erbrechtsfeststellungsverfahren wird eingeleitet, wenn:

Für den Einigungsversuch gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Dennoch muss das Verfahren zügig geführt werden, damit alle Beteiligten rasch Klarheit über ihre Erbenstellung haben.

Ablauf des Erbrechtsfeststellungsverfahrens

1. Einigungsversuch durch den Gerichtskommissär

Der Gerichtskommissär lädt alle Erbanwärter zu einem Gespräch, um eine einvernehmliche Anerkennung des Erbrechts zu erzielen.
Beispiel: Zwei Personen beanspruchen aufgrund unterschiedlicher Testamente den gesamten Nachlass, oder die beanspruchten Quoten überschreiten zusammen 100 % des Nachlasses.

Weitere typische Konflikte sind etwa, wenn Erbanwärter sich auf unterschiedliche gesetzliche Erbfolgeregeln oder Testamente berufen, die nicht miteinander vereinbar sind.

2. Vorlage an das Gericht

Scheitert der Einigungsversuch, muss der Gerichtskommissär die Akten dem Gericht vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt führt der Richter das Verfahren.

3. Mündliche Verhandlung

Das Gericht verhandelt mündlich, prüft das Parteienvorbringen und berücksichtigt nur die vorgelegten Beweise. Anders als im übrigen Verlassenschaftsverfahren ist der Untersuchungsgrundsatz hier stark eingeschränkt.

4. Entscheidung durch Beschluss

Der Beschluss des Gerichts enthält zwei Teile:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein klar strukturierter Verfahrensablauf und präzises Vorbringen sind im Erbrechtsverfahren der Schlüssel zum Erfolg.

Rechtsfolgen und Besonderheiten

Nach dem Beschluss

Nach Rechtskraft bleibt nur noch die Erbschaftsklage (§ 823 ABGB), um Ansprüche durchzusetzen.

Wird das Erbrecht festgestellt, erfolgt die Einantwortung an den Berechtigten.

Ein übergangener Erbe kann bis zur Bindung des Gerichts an den Einantwortungsbeschluss noch eine Erbantrittserklärung abgeben.

In seltenen Fällen meldet sich nach einem abgeschlossenen Verfahren noch eine Person, die ebenfalls Erbrechte beansprucht. In diesem Fall prüft der Gerichtskommissär erneut, ob ein weiteres Feststellungsverfahren notwendig ist. Dieses läuft im Wesentlichen wie das erste Verfahren ab.

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Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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