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Erbrecht ist eine heikle Angelegenheit. Häufig geht es um viel Geld und um große Emotionen.

Wir bieten Ihnen die notwendige Sicherheit und Diskretion.

Erbrecht & Vorsorge

Wir unterstützen seit 1953 Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei allen Fragen des österreichischen und internationalen Erbrechts. Mittlerweile betreut die vierte und fünfte Generation an RechtsanwältInnen die Anliegen unserer Kunden.

Dank unserer sechs Standorte in Österreich können wir österreichweit in jedem Erbrechtsfall tätig werden. Aufgrund unserer Spezialisierung im Erbrecht und im Vorsorgerecht verfügen wir über eine tiefgehende Expertise für jede Situation:

Österreichisches und internationales Erbrecht

Regelung des Erbfalles

  • Erbvertrag
  • Testament
  • Vermächtnis
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Anerbenrecht
  • Vorerbschaft und Nacherbschaft
  • Enterbung
  • Pflichtteilminderung
  • Erbverzicht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge

Eintritt des Erbfalles

  • Verlassenschaftsverfahren
  • Gesetzliches Erbrecht
  • Pflichtteilrecht
  • Erbantrittserklärung
  • Erbausschlagung
  • Erbstreitigkeiten
  • Pflegevermächtnis
  • Wohnraum
  • Schulden

Internationale Erbsachen

  • Zuständigkeit
  • Anzuwendendes Recht
  • Vermögen im Ausland
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Ausfolgeverfahren

Vorsorge

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Für uns ist es selbstverständlich, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner erhalten, der Sie ständig betreut. So ist gewährleistet, dass wir unsere KlientInnen detailliert kennen und ständig einen fundierten Überblick über die Situation haben."
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Transparente Kosten

Wir geben Ihnen bereits im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.

Die Abrechnung unserer Leistungen kann nach Rechtsanwaltstarif, nach Zeitaufwand oder in Form einer Pauschale erfolgen. Welche Methode zur Anwendung kommt, hängt vom Rechtsfall ab und wird mit Ihnen oder Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab vereinbart.

Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bieten wir die initialen Schritte zur Feststellung, ob überhaupt ein nennenswertes Vermögen vorliegt, in Form einer günstigen Pauschale an. So können Sie von Anfang beurteilen, ob sich weitere Schritte überhaupt lohnen.

Kostenloses Erstgespräch

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um uns kennenzulernen und über die richtige Vorgehensweise für Ihr Anliegen zu sprechen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Wir freuen uns auf Sie!"

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Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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