Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht ist ein zentrales Gericht in Österreich, das Beschwerden gegen Bescheide und Handlungen von Verwaltungsbehörden prüft. Es stellt sicher, dass staatliches Handeln auf einer rechtmäßigen Grundlage erfolgt und Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten nicht verletzt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht überprüft Entscheidungen und Handlungen von Verwaltungsbehörden auf ihre Rechtmäßigkeit.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Das Bundesverwaltungsgericht bildet die zentrale Kontrollinstanz gegenüber verwaltungsbehördlichen Entscheidungen und gewährleistet den Rechtsschutz.“
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
Ein Verfahren wird in der Regel durch die Erhebung einer Beschwerde eingeleitet. Die wichtigsten Beschwerdearten sind:
- Bescheidbeschwerde: gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit.
- Maßnahmenbeschwerde: gegen Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt.
- Säumnisbeschwerde: wenn eine Verwaltungsbehörde ihre Entscheidungspflicht verletzt.
Sobald eine Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wird (Maßnahmenbeschwerden werden direkt dort eingebracht), ist es für das gesamte Verfahren zuständig. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Schriftsätze direkt beim Gericht einzubringen.
Die Zuweisung erfolgt nach den Regeln der Geschäftsverteilung, entweder an eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter oder an einen Senat. Das Gericht überprüft den angefochtenen Bescheid oder den Verwaltungsakt umfassend und entscheidet innerhalb einer gesetzlichen Frist, meist sechs Monate.
Bleibt eine Entscheidung aus, besteht die Möglichkeit eines Fristsetzungsantrags beim Verwaltungsgerichtshof (§ 38 VwGG).
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die unterschiedlichen Beschwerdearten eröffnen Betroffenen klare Wege, um gegen rechtswidriges Verhalten von Behörden vorzugehen.“
Beschwerdefristen
- Bescheidbeschwerde: in der Regel vier Wochen
- Maßnahmenbeschwerde: in der Regel sechs Wochen
Abweichungen können sich aus unionsrechtlichen oder nationalen Bestimmungen ergeben. Maßgeblich ist stets die Rechtsmittelbelehrung.
Einbringung von Beschwerden
- Grundsätzlich sind Beschwerden zunächst bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat oder säumig geblieben ist.
- Nur Maßnahmenbeschwerden müssen direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden.
- Erst nach Vorlage durch die Behörde ist das Gericht direkte Anlaufstelle für Schriftsätze.
Eingaben sind grundsätzlich gebührenpflichtig, soweit keine gesetzliche Gebührenbefreiung vorgesehen ist.
Form und Inhalt einer Beschwerde
Eine Beschwerde muss enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder der Maßnahme
- Bezeichnung der belangten Behörde bzw. des handelnden Organs
- Gründe für die behauptete Rechtswidrigkeit
- ein konkretes Begehren
- Angaben zur Rechtzeitigkeit
Bei Säumnisbeschwerden reicht ein Antrag auf Erlassung der Entscheidung. Unvollständige Beschwerden können mittels Verbesserungsauftrag nachgebessert werden.
Anwaltspflicht
Vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht. Jede Partei kann sich selbst vertreten. Es steht aber frei, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu bevollmächtigen, was insbesondere bei komplexeren Verfahren sinnvoll ist.
Akteneinsicht
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sowie ihre Vertretung haben das Recht auf Einsicht in die Akten. Sie können vor Ort Abschriften anfertigen oder Kopien beantragen. Einzelne Aktenbestandteile können aus Gründen des öffentlichen Interesses von der Einsicht ausgeschlossen werden.
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Bundesverwaltungsgericht – Hauptsitz Wien
Erdbergstraße 192–196, 1030 Wien
Außenstellen
- Innsbruck – Werner-von-Siemens-Straße 7-9, 6020 Innsbruck
- Graz – Schlögelgasse 9, 8010 Graz
- Linz – Derfflingerstraße 1, 4020 Linz
Sicherheitskontrolle
Zum Schutz aller Verfahrensbeteiligten ist im Bundesverwaltungsgericht ein Sicherheitskontrollsystem eingerichtet, das sicherstellt, dass nur kontrollierte Personen Zutritt erhalten. Daher müssen sich alle Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Gebäudes einer Kontrolle unterziehen, damit Gefahren rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Wer diese Kontrolle verweigert, dem wird der Zutritt verwehrt, weil ein reibungsloser und sicherer Ablauf im Gericht nur so gewährleistet werden kann.
Ausgenommen sind jedoch bestimmte Personengruppen, insbesondere Angehörige der Justizwache im Dienst oder andere ausdrücklich gesetzlich vorgesehene Organe.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kann inhaltlich komplex sein und erfordert genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von:
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