Unkosten beim Skiunfall

Unkosten sind jene zusätzlichen Ausgaben, die einem Verletzten durch den Skiunfall entstehen, ohne unmittelbar Heilungskosten oder Bergungskosten darzustellen. Sie fallen deshalb unter die Schadenersatzpflicht des Schädigers, weil sie zur Bewältigung des Alltags nach dem Unfall notwendig sind. Beispiele sind Mehraufwendungen für Betreuung, Fahrtkosten zu Ärzten oder Anschaffung spezieller Hilfsmittel.

Unter Unkosten versteht man jene Nebenkosten, die infolge der Unfallfolgen entstehen. Sie dienen dazu, den gewohnten Alltag weiterhin bestreiten zu können und umfassen daher all jene kleineren Aufwendungen, die unmittelbar mit der Bewältigung des Unfallgeschehens verbunden sind

Pauschale Unkosten beim Skiunfall: Ersatz für Telefonate, Fahrtspesen und Nebenkosten. Wir sichern Ihre Ansprüche konsequent ab.

Bedeutung der pauschalen Unkosten

Nach einem Skiunfall entstehen neben den offensichtlichen Kosten wie Heilung oder Bergung auch zahlreiche kleinere Aufwendungen. Dazu gehören vor allem Telefonate mit Ärzten, Spitälern oder Versicherungen, Fahrten zu Polizei oder Gericht sowie die Organisation von Unterlagen. Weil sich diese Ausgaben kaum im Detail nachweisen lassen, werden sie in einem eigenen Posten als Unkosten zusammengefasst.

Typische Aufwendungen der pauschalen Unkosten

Unter Unkosten versteht man vor allem:

Diese Positionen erscheinen einzeln oft gering, summieren sich jedoch zu einem spürbaren Betrag.

Höhe der pauschalen Unkosten

In der Praxis werden die pauschalen Unkosten meist mit einem Fixbetrag abgegolten. Dieser Betrag soll den durchschnittlichen Aufwand abdecken, ersetzt aber häufig nicht alle tatsächlich entstandenen Kosten. Wer detaillierte Nachweise vorlegt kann auch einen höheren Ersatz geltend machen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wer seinen Aufwand dokumentiert, kann regelmäßig Beträge durchsetzen.“
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Abgrenzung zu anderen Kostenpositionen

Rolle der pauschalen Unkosten im Schadenersatz

Viele Geschädigte schenken diesem Posten wenig Aufmerksamkeit, weil es „nur“ um ein paar hundert Euro geht. Doch auch diese Kosten gehören rechtlich zum Schaden und sollten konsequent geltend gemacht werden. Schon § 1293 ABGB stellt klar, dass jeder Nachteil ersetzt werden muss, dazu zählen auch kleinere Aufwendungen wie Telefon- oder Fahrtspesen. Gerade weil die andere Partei hier oft nur den Mindestbetrag anerkennt, lohnt sich eine sorgfältige Geltendmachung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Pauschale Unkosten werden oft unterschätzt, obwohl sie einen anerkannten Teil des Schadenersatzes darstellen.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Pauschale Unkosten werden oft unterschätzt oder von der anderen Partei auf ein Minimum reduziert. Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass Sie nicht auf berechtigte Ansprüche verzichten.

Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie unsere:

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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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