Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen übernimmt. Dazu gehören insbesondere Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten sowie Kosten der Gegenseite, wenn diese ersetzt werden müssen. Der Versicherungsschutz greift in den im Vertrag vereinbarten Lebensbereichen wie Privatleben, Beruf, Verkehr oder Wohnen. Ziel der Rechtsschutzversicherung ist es, den Zugang zum Recht unabhängig von der individuellen finanziellen Situation sicherzustellen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in vereinbarten Rechtsbereichen.
Deckungsumfang
Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut und umfasst regelmäßig verschiedene Bereiche. Im Privatrechtsschutz geht es um alltägliche Konflikte, etwa bei Kaufverträgen oder Schadenersatzforderungen. Der Berufsrechtsschutz schützt Arbeitnehmer in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel bei Kündigungen oder offenen Entgeltansprüchen. Der Verkehrsrechtsschutz ist besonders praxisrelevant, da er nach Verkehrsunfällen, Streitigkeiten mit Versicherungen oder bei Verwaltungsstrafen greift.
Von besonderer Bedeutung ist der Strafrechtsschutz. Er umfasst die Verteidigung in Strafverfahren, meist bei Fahrlässigkeitsdelikten. Viele Verträge sehen auch eine erweiterte Deckung vor, sodass Verfahren wegen Vorsatzdelikten zumindest bis zu einem Freispruch oder einer Einstellung übernommen werden. Schließlich gibt es den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, der Miet- und Eigentumskonflikte abdeckt.
Einzelne Anbieter erweitern das Angebot um Bereiche wie Familienrecht, Erbrecht oder Verwaltungsrecht. Diese Bausteine sind jedoch häufig mit Einschränkungen versehen und nicht in jedem Vertrag enthalten.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Damit die Versicherung tatsächlich leistet, müssen Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten beachten. Besonders wichtig ist die sofortige Meldung des Versicherungsfalles. Nur so kann der Versicherer rechtzeitig prüfen, ob Deckung besteht. Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist außerdem eine Deckungszusage einzuholen. Ohne diese Zusage besteht das Risiko, dass Kosten nicht ersetzt werden.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig darzulegen und alle relevanten Unterlagen vorzulegen. Er muss mit dem Versicherer bei Vergleichen oder außergerichtlichen Lösungen zusammenarbeiten und darf keine unnötigen Kosten verursachen. Verstöße gegen diese Pflichten,wie etwa eine verspätete Anzeige oder falsche Angaben, können dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die rechtzeitige Deckungsanfrage entscheidet in vielen Fällen darüber, ob der Versicherer leistet – hier ist professionelle Unterstützung besonders wertvoll.“
Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz hat klare Grenzen. Regelmäßig ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Fälle sowie schwere vorsätzliche Straftaten. Auch Streitigkeiten aus Bereichen wie Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht fallen oft nicht unter den Schutz, sofern sie nicht ausdrücklich versichert sind. Verfahren, die bereits vor Vertragsabschluss absehbar waren, sind ebenfalls nicht gedeckt. Schließlich kann der Versicherer die Kostenübernahme verweigern, wenn ein Verfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder offenkundig mutwillig betrieben wird.
Ablauf des Rechtsschutzfalles
Tritt ein Versicherungsfall ein, erfolgt zunächst die Meldung an den Versicherer. Anschließend prüft dieser, ob die Deckungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird die Deckung bejaht, erteilt der Versicherer eine schriftliche Zusage. Erst danach sollte ein Anwalt mit der Vertretung beauftragt werden, damit die Kostentragung gesichert ist. Während des laufenden Verfahrens übernimmt die Versicherung die vereinbarten Kosten und kann bei Bedarf auch die Finanzierung einer Mediation ermöglichen.
Kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu Uneinigkeit über die Erfolgsaussichten, steht das sogenannte Stichentscheidverfahren zur Verfügung. Dabei entscheidet ein unabhängiger Rechtsanwalt verbindlich, ob der Fall hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächWartezeiten und Selbstbehalt
In vielen Verträgen ist eine Wartezeit vorgesehen, häufig drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit greift der Versicherungsschutz für neue Streitigkeiten noch nicht. Damit wird verhindert, dass bereits bekannte Konflikte nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Außerdem sehen viele Verträge einen Selbstbehalt vor, der vom Versicherungsnehmer je Fall selbst zu tragen ist. Üblich sind Beträge zwischen € 150 und € 300.
Praktische Bedeutung
Die Rechtsschutzversicherung schafft finanzielle Sicherheit in rechtlichen Auseinandersetzungen. Ohne Versicherung können schon geringe Streitwerte zu erheblichen Kosten führen, die Betroffene vom Rechtsweg abhalten. Mit Versicherungsschutz lassen sich berechtigte Ansprüche durchsetzen und unbegründete Forderungen abwehren, ohne dass das Risiko untragbar wird. Gerade in komplexen oder langwierigen Verfahren wird deutlich, dass die Versicherung ein wesentliches Instrument zur Wahrung der Rechte darstellt.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Rechtsschutz ist kein Luxus, sondern ein elementares Sicherheitsnetz, das es erlaubt, berechtigte Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung. Wir prüfen, ob Ihr Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist, übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer und sorgen für die rechtzeitige Einholung der Deckungszusage. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Zivil- und Strafverfahren und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche nicht durch Formfehler oder Fristversäumnisse gefährdet werden.
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