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Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb wurde bereits 1954 gegründet. Er ist eine wichtige und anerkannte Institution in Fragen des Wettbewerbsrechts in Österreich und auf europäischer Ebene.

Der Schutzverband zählt zahlreiche Interessensvertretungen wie Kammern und Verbände sowie deren Mitgliedsunternehmen als Mitglieder. So sind die Fachgruppen der Wirtschaftskammern Mitglied beim Schutzverband. Der Schutzverband publiziert in regelmäßigen Abständen seine Mitgliederzeitschrift „Recht und Wettbewerb“ sowie die „Wettbewerbsfibel“.

Funktion des Schutzverbandes

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sieht sich als Hüter des fairen Wettbewerbs.

Der Schutzverband schreitet gegen Verletzungen des Wettbewerbs ein, welche der Schutzverband im Rahmen seiner Tätigkeit selbst entdeckt oder welche ihm durch seine Mitglieder zugetragen werden. Dabei kann es sich beispielsweise um irreführende Werbemaßnahmen oder um die Ausübung eines Gewerbes ohne den notwendigen Gewerbeschein handeln.

Dies geschieht in der Regel durch Übermittlung einer Unterlassungsaufforderung. Sollte keine Einigung mit dem Gegner zustande kommen, erhebt der Schutzverband auch Klage bei Gericht. So werden Wettbewerbsverletzungen, die dem Verletzer einen unfairen Vorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft haben, abgestellt.

Der Schutzverband ist daher eine sehr sinnvolle Organisation – auch wenn das derjenige, der gerade eine Unterlassungsaufforderung erhalten hat, vielleicht gerade nicht so sieht.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb

Im Gegensatz zu manchen anderen Vereinigungen auf diesem Gebiet geht es beim Schutzverband daher tatsächlich nur um die Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs.

Unterlassungsaufforderung erhalten?

Wer eine Unterlassungsaufforderung des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb erhalten hat, sollte diese in jedem Fall prüfen lassen – auch oder gerade dann, wenn der Schutzverband klar im Recht ist.

Wenn der Schutzverband kleine Unternehmen anschreibt, bedeutet das in der Regel, dass ein Mitbewerber dem Schutzverband die Rechtsverletzung gemeldet hat. Von sich aus würde der Schutzverband in solchen Fällen eher nicht aktiv werden. In diesen Fällen ist daher der gesamte Außenauftritt des Unternehmens zu überprüfen, um zu vermeiden, dass sofort die nächste Rechtsverletzung beanstandet wird.

Wenn der Schutzverband im Recht ist, muss besonders darauf geachtet werden, die Rechtsverletzung vollständig zu beseitigen. Der zweite Schritt des Schutzverbandes ist in jedem Fall weniger freundlich als das erste Schreiben.

Schlussendlich kann sich auch der Schutzverband irren oder bestimmte Aspekte übersehen haben. In diesem Fall sind entsprechende Nachweise zu übermitteln.

Selbst Kontakt aufzunehmen ist nicht ratsam. Wer seine Lage falsch einschätzt, muss letztendlich mit einer Klage rechnen.

Lösungsweg

Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich des Wettbewerbsrechts prüfen wir nicht nur die Unterlassungsaufforderung des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb, sondern erklären Ihnen auch, wie Sie Ihre Ziele rechtskonform umsetzen können.

In Fällen wie beispielsweise der illegalen Berufsausübung oder irreführender Werbemaßnahmen zeigen wir Ihnen den einfachsten Weg, wie Sie Ihre Leistungen rechtskonform anbieten und bewerben dürfen.

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