Rechtsanwälte für Erbrecht
Wir unterstützen seit 1953 Erblasser, Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei allen Fragen des österreichischen und internationalen Erbrechts. Mittlerweile betreut die vierte und fünfte Generation von Rechtsanwält*innen die Anliegen unserer Kunden.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Mit sechs Standorten in Österreich kann unsere in Österreich und Deutschland zugelassene Anwaltskanzlei österreichweit in jedem Erbrechtsfall Hilfe anbieten.“
Transparente Kosten
Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten bieten wir die Feststellung, ob überhaupt ein nennenswertes Vermögen vorliegt, zu einer günstigen Pauschale an.
So können Sie von Anfang an beurteilen, ob sich weitere Schritte überhaupt lohnen.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wir geben Ihnen bereits im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.
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Österreichisches und internationales Erbrecht
Aufgrund unserer Spezialisierung im Erbrecht verfügen wir über eine tiefgehende Expertise:
Erbrecht
- Verlassenschaftsverfahren
- Inventarisierung
- Ausforschung von Erben
- Gesetzliches Erbrecht
- Pflichtteilsanspruch
- Vorausvermächtnis
- Pflegevermächtnis
- Erbunwürdigkeit
- Erbantrittserklärung
- Erbverzicht
- Erbteilungsübereinkommen
- Stundung des Pflichtteils
- Vereinbarungen über Pflegeleistungen
- Erbstreitigkeiten
- Testamentsanfechtung
Internationales Erbrecht
- Internationale Zuständigkeit
- Anzuwendendes Recht
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Ausfolgeverfahren
- Vermögen im Ausland
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Grunderwerbssteuer
- Gebühren
Regelung des Erbfalls
- Erbvertrag
- Testament
- Vermächtnis
- Schenkung zu Lebzeiten
- Schenkung auf den Todesfall
- Anerbenrecht
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Erbverzicht
- Enterbung
- Pflichtteilsminderung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
Vorsorge
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Bestattungsverfügung
Kostenloses Erstgespräch
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um uns kennenzulernen und über die richtige Vorgehensweise für Ihr Anliegen zu sprechen.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wählen Sie jetzt in unserem Online-Kalender Ihren persönlichen Wunschtermin aus.
Wir freuen uns auf Sie!“