Bauverbotsklage
Bauverbotsklage
Wenn ein Nachbar mit einem Bauvorhaben beginnt, das Ihre Rechte gefährdet, müssen Sie nicht tatenlos zusehen. Die Bauverbotsklage gibt Ihnen die Möglichkeit, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.

Definition
Mit einer Bauverbotsklage wehrt man sich gegen ein Bauvorhaben, das auf einem bestimmten Grundstück geplant oder bereits begonnen wurde. Sie können damit auf gerichtlichen Wege einen sofortigen Baustopp erwirken und weitere Bauarbeiten stoppen. Das Gesetz sieht sie ausdrücklich in § 340 ABGB vor. Ihr Vorteil: Das Gericht entscheidet im beschleunigten Verfahren rasch über die Baustopp-Maßnahme und kann sofort einschreiten, wenn Ihr Besitz bedroht ist.
§ 340 ABGB gewährt nur einen Anspruch auf Unterlassung des (Weiter-)Bauens, nicht jedoch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes.
Voraussetzungen für die Bauverbotsklage
Sie dürfen gerichtlich den Stopp eines Neubaus verlangen, wenn er Ihr Grundstück beeinträchtigt. Voraussetzung ist, dass Sie über das betroffene Grundstück verfügen und dieser Besitz durch den Bau eines anderen akut gefährdet wird.
Besitz oder dingliches Recht
Die Klage steht grundsätzlich demjenigen zu, der Besitzer einer unbeweglichen Sache oder Inhaber eines dinglichen Rechtes ist.
Das Gesetz schützt insbesondere:
- den Besitz an einer unbeweglichen Sache
- dingliche Rechte wie Servituten
- und deren Schutz bereits bei bloßer Gefährdung, nicht erst bei eingetretener Störung
Bloße Gefährdung
Die Gefahr muss durch den bereits erfolgten, nicht erst beabsichtigen, Baubeginn entstanden sein und in einer möglichen Besitzstörung bestehen. Sie muss wohl von der Errichtung oder dem Bestand eines Bauwerkes selbst ausgehen, nicht bloß von den aus zugehenden Arbeiten, oder aus dessen Benützung zu befürchten sein.
Keine wirksame behördliche Baugenehmigung
Liegt keine wirksame behördliche Baugenehmigung vor oder wurden Sie im Verfahren nicht ordnungsgemäß geladen, so steht Ihnen das Recht zu, eine Bauverbotsklage bei Gericht einzubringen.
Wenn das Bauvorhaben behördlich genehmigt wurde und Sie keine Einwendungen im Bewilligungsverfahren erhoben haben, verlieren Sie in der Regel das Recht auf eine Bauverbotsklage.
Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchenZiel und Wirkung der Klage
Mit der Bauverbotsklage fordern Sie vor Gericht, dass der Bau nicht fortgesetzt oder gar nicht erst begonnen wird. Das Verfahren ist darauf angelegt, rasch Klarheit zu schaffen.
Ein Baustopp kann schon im Eilverfahren, also vor einer endgültigen Entscheidung, durch ein einstweiliges Bauverbot erreicht werden. In der Praxis geschieht das regelmäßig innerhalb kurzer Zeit.
Ein Rückbau bereits errichteter Bauteile ist allerdings nicht Gegenstand dieser Klage, dafür käme, bei erfolgter Störung, die Besitzstörungsklage in Betracht.
Verhältnis zur Besitzstörungsklage
Kommt es bereits zu einer konkreten Besitzstörung (z. B. Zutritt, Beschädigung, unzumutbare Nutzung), können Sie zusätzlich oder stattdessen eine Besitzstörungsklage einbringen. In vielen Fällen bestehen beide Ansprüche nebeneinander.
Verfahrensablauf der Bauverbotsklage
Die Bauverbotsklage führen Sie in einem beschleunigten Verfahren direkt beim zuständigen Gericht.
Sie reichen die Klageschrift ein und begründen, warum Ihr Besitz akut gefährdet ist. Da es sich um einen Eilfall handelt, gelten besonders kurze Fristen.
Oft trifft das Gericht seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und erlässt einen Beschluss. Wird die Klage stattgegeben, erlässt das Gericht einen Baustopp-Beschluss. Dieser bindet den Bauherrn und bleibt in Kraft, bis über die Klage endgültig entschieden ist.
Wichtig: Der Besitzschutz kann sogar gegen bereits genehmigte Baumaßnahmen greifen, wenn akuter Handlungsbedarf besteht. Die Bauverbotsklage bietet damit Schutz, auch wenn andere Rechtswege ausgeschöpft sind.

Harlander & Partner Rechtsanwälte „In einem Bauverbotsverfahren entscheiden oft knappe Fristen über Erfolg oder Scheitern. Wir sorgen dafür, dass alle Formalien fristgerecht erfüllt werden.“
Fristen, Risiken, Chancen
Die Bauverbotsklage ist ein effektives Mittel, um sich zu schützen, solange der Bau bislang nicht abgeschlossen ist. Ob das Gericht ein Bauverbot erlässt, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihre Rechte tatsächlich und konkret gefährdet sind. Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Beurteilung im Vorfeld entscheidend.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Nachbarrecht und Bauverbotsklagen beraten wir Sie kompetent und mit Weitblick. Wir prüfen Ihre Ansprüche, unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und vertreten Sie konsequent vor Gericht.
Dabei profitieren Sie von unserer juristischen Erfahrung in jeder Phase des Verfahrens, insbesondere durch:
- Prüfung, ob eine Klage notwendig oder sinnvoll ist
- Vermeidung von Fristversäumnissen
- Durchsetzung Ihrer Rechte
- Verhandlungsstärke durch fundierte rechtliche Argumentation

Harlander & Partner Rechtsanwälte „Wenn auf einem Nachbargrundstück ein Bau begonnen wird, der Ihre Rechte verletzt oder gefährdet, ist rasches und überlegtes Handeln gefragt.“