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Probleme mit der Vignette oder der Go-Box in Österreich?

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht haben alle Informationen und Lösungen zusammengefasst.

Mautpflicht in Österreich

Für die Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich ist seit 1997 eine Straßenmaut an die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft zu entrichten.

Ersatzmaut oder Strafverfügung wegen der Vignette oder der Go-Box in Österreich? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht haben die Lösung.

Bei Nichtbezahlung der Straßenmaut wird eine Ersatzmaut eingefordert oder eine Strafverfügung ausgestellt. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht erklären Ihnen alle Details.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Ein Rechtsmittel gegen die Ersatzmaut oder die Strafverfügung macht nur bei eindeutig nachweisbaren Fehlern der ASFINAG oder bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Ansonsten raten wir aus Kostengründen zur Zahlung der Ersatzmaut bzw. der Verwaltungsstrafe."
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Vignette und Go-Box

Die Einhebung der Maut erfolgt durch die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Dazu gibt es unterschiedliche Systeme:

Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Vor der Auffahrt auf eine mautpflichtige Straße muss entweder eine Klebe-Vignette innen an der Windschutzscheibe angebracht werden oder rechtzeitig eine Digitale Vignette gekauft werden.

Bei der Klebevignette ist auf eine korrekte Lochung des Gültigkeitszeitraums und eine vorschriftsgemäße Anbringung innen an der Windschutzscheibe zu achten. Bei Fehlern ist die Vignette ungültig.

Beim Kauf der Digitalen Vignette ist auf die korrekte Eingabe des behördlichen Kennzeichens und die richtige Auswahl des Ländercodes zu achten. Zudem müssen Konsumenten die 18-tägige Rücktrittsfrist abwarten (oder als einzige Alternative eine sofort gültige Klebevignette kaufen). Schlussendlich ist im Fall einer Kennzeichenänderung aufgrund eines Wohnsitzwechsels die Änderung der ASFINAG mitzuteilen.

Kosten der Vignette in Österreich 2024

Zur Auswahl stehen vier Vignettentypen, wobei die Kosten für Autos höher sind als für Motorräder:

Vignette Auto 2024

  • 1-Tages-Vignette: € 8,60
  • 10-Tages-Vignette: € 11,50
  • 2-Monats-Vignette: € 28,90
  • Jahres-Vignette: € 96,40

Vignette Motorrad 2024

  • 1-Tages-Vignette: € 3,40
  • 10-Tages-Vignette: € 4,60
  • 2-Monats-Vignette: € 11,50
  • Jahres-Vignette: € 38,50

Go-Box für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) – dazu zählen alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut: die GO-Maut.

Go-Box

Für Ihr Kfz über 3,5 t (tzGm) ist vor der Nutzung einer österreichischen Autobahn oder Schnellstraße eine GO-Box oder ein zugelassenes Fahrzeuggerät anderer Anbieter (z. B. emotach, Toll Collect) zu aktivieren.

Die GO-Box ist an den GO-Vertriebsstellen erhältlich. Mit einer GO-Box können Sie die vorgeschriebene Go-Maut entrichten.

Mauthöhe

Der Tarif hängt ab von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs. Dazu sind die tarifrelevanten Merkmale, also die CO₂-Emissionsklasse und die EURO-Emissionsklasse, durch geeignete Nachweisdokumente nachzuweisen. Keine Nachweispflicht besteht für die CO₂-Emissionsklasse 1 und EURO-Emissionsklassen III, II und I. Diese werden ohnehin der jeweils höchsten Tarifgruppe zugeordnet.

Die Nachweise sind vorab oder innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe eines nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle an die ASFINAG zu übermitteln. Die tarifrelevanten Merkmale gelten erst nach erfolgter Nachweisprüfung und Bestätigung durch die ASFINAG als erfolgreich nachgewiesen. Die GO-Vertriebsstelle prüft keine Nachweisdokumente. 

Für den Nachweis jedenfalls erforderlich ist:

Sollten die tarifrelevanten Merkmale nicht eindeutig aus der Zulassungsbescheinigung hervorgehen, sind zusätzliche Nachweisdokumente. Dazu zählen insbesondere:

Für Fahrzeuge mit Probefahrtkennzeichen, Überstellungskennzeichen und Wechselkennzeichen bestehen besondere Vorschriften.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay).

Bei Nichtentrichtung (z. B. bei zu geringem Mautguthaben oder einer gesperrten GO-Box) oder Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl falsch eingestellt oder tarifrelevante Merkmale falsch hinterlegt) kann die Maut an einer GO-Vertriebsstelle innerhalb von 5 Stunden und 100 km nachbezahlt werden.

Bei Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl falsch eingestellt oder tarifrelevante Merkmale falsch hinterlegt) kann die Maut innerhalb von 96 Stunden telefonisch im ASFINAG Service Center unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder +43 1 955 1266 sowie über das SelfCare-Portal nachbezahlt werden.

Bei Nichtbezahlung oder verspäteter Bezahlung der Maut ist eine Ersatzmaut oder eine Verwaltungsstrafe zu entrichten.

Mautfreie Streckenabschnitte in Österreich

Die mautfreien Streckenabschnitten der österreichischen Autobahn sind für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mautfrei. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen auf den mautfreien Streckenabschnitten keine Vignette.

Wer die mautfreien Streckenabschnitte an deren Ende nicht verlässt, sondern mit einem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen ohne Vignette weiterfährt, dem droht die Verhängung der Ersatzmaut oder eine Strafverfügung.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf den mautfreien Streckenabschnitten

ACHTUNG: Die Mautbefreiung gilt nicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Diese sind auch auf diesen Streckenabschnitten verpflichtet, die Go-Box mitzuführen und zu aktivieren.

Wer die mautfreien Streckenabschnitte mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen ohne aktivierte Go-Box befährt, dem droht ebenfalls die Verhängung der Ersatzmaut oder eine Strafverfügung.

Besondere Streckenmaut

Die besondere Streckenmaut ist auf sechs Streckenabschnitten der österreichischen Autobahn statt der normalen Autobahnmaut zu entrichten. Der Grund für die besondere Streckenmaut liegt in den besonders hohen Errichtungskosten der großen Autobahntunnel und Autobahnbrücken auf diesen Strecken:

Die Streckenabschnitte mit besonderer Streckenmaut verfügen ausnahmslos über Mautstationen mit Schranken. Die Kosten variieren je Streckenabschnitt. Es gibt jeweils drei Optionen: 1 Fahrt, 2 Fahrten, 365 Tage. Zudem funktioniert dort auch eine Bezahlung über die Go-Box.

Im Gegensatz zur normalen Autobahn, die auch versehentlich ohne korrekte Entrichtung der Maut befahren werden kann, kommt es daher auf den Strecken mit besonderer Streckenmaut zu keinen Rechtsproblemen.

Andere mautpflichtige Straßenabschnitte

Zusätzlich zu den mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen gibt es in Österreich weitere mautpflichtige Strecken. Zumeist sind dies alpine Ausflugsziele. Auch hier gibt es in der Regel Mautstationen mit Schranken und daher keine Rechtsprobleme.

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Kontrolle der Maut

Die Kontrolle der Vignettenpflicht erfolgt sowohl elektronisch als auch durch Mautaufsichtsorgane, welche befugt sind, Fahrzeuge zum Anhalten aufzufordern.

Strafbarkeit des Mautprellens

Die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ohne eine gültige Vignette ist verboten. Kraftfahrzeuglenker, die gegen dieses Verbot verstoßen, begehen gemäß § 20 Abs 1 BStMG eine Verwaltungsübertretung und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von € 300,0 bis € 3.000,00 bestraft.

Eine Bestrafung unterbleibt jedoch, wenn stattdessen rechtzeitig eine Ersatzmaut bezahlt wird.

Ersatzmaut

Die Aufforderung zur Bezahlung der Ersatzmaut kann persönlich durch ein Mautaufsichtsorgan, durch Hinterlegung einer schriftlichen Aufforderung am Fahrzeug oder durch Übersendung der Aufforderung per Post erfolgen.

Häufige Gründe für die Verhängung der Ersatzmaut

Es existieren viele Gründe die Forderung einer Ersatzmaut oder die Verhängung einer Verwaltungsstrafe.

Digitale Vignette

Klebe-Vignette

Go-Box

Sonstige Gründe

Höhe der Ersatzmaut 2024

Die Höhe der Ersatzmaut ist für Autos und Motorräder unterschiedlich.

Ersatzmaut Auto 2024

  • Ersatzmaut: € 120,00

Ersatzmaut Motorrad 2024

  • Ersatzmaut: € 65,00

Ist eine Klebevignette durch chemische oder technische Methoden derart manipuliert, dass sie ohne Selbstzerstörungseffekt wieder abgelöst werden kann und eine Mehrfachverwendung nicht ausgeschlossen ist, beträgt die Ersatzmaut das Doppelte.

Ersatzmaut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen 2024

Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach dem Grund der Beanstandung und beträgt beispielsweise

Aufforderung durch Mautaufsichtsorgane

Mautaufsichtsorgane sind befugt, den Kraftfahrzeuglenker mündlich zur Zahlung der Ersatzmaut aufzufordern. Die Ersatzmaut ist unverzüglich nach Aufforderung durch das Mautaufsichtsorgan in bar oder mit anderen zulässigen Zahlungsarten bzw. Zahlungsmitteln zu begleichen. Dem Kraftfahrzeuglenker wird hierüber eine Bestätigung ausgestellt.

Dienstliche Wahrnehmung bei Abwesenheit des Lenkers

Wird eine Übertretung von Mautaufsichtsorganen wahrgenommen während der Lenkers nicht bei seinem Fahrzeug ist, etwa weil dieser in der Raststätte und nicht beim Kraftfahrzeug ist, kann am Kraftfahrzeug eine schriftliche Aufforderung zur Leistung der Ersatzmaut hinterlegt werden.

Die schriftliche Aufforderung enthält neben der Höhe der zu leistenden Ersatzmaut unter anderem eine Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, und die Bankverbindung. Die Ersatzmaut ist auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto unter Angabe der in der Aufforderung angegebenen Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, zu überweisen.

Der Aufforderung zur Leistung der Ersatzmaut wird entsprochen, wenn diese binnen zwei Wochen ab Hinterlegung dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird und der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, enthält.

Aufforderungsverfahren im Nachhinein

Wird die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut durch die automatische Vignettenkontrolle festgestellt, ohne dass es zu einer Betretung des Kraftfahrzeuglenkers kommt, kann dem Zulassungsbesitzer eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut übermittelt werden.

Im grenzüberschreitenden Verfahren erfolgt die Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut in Form eines Informationsschreibens auf Briefpapier der ASFINAG. Die schriftliche Aufforderung enthält neben der Höhe der zu leistenden Ersatzmaut unter anderem eine Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, und die Bankverbindung. Die Ersatzmaut ist auf das in der Zahlungsaufforderung oder dem Informationsschreiben angegebene Konto unter Angabe der in der Aufforderung angegebenen Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, zu überweisen.

Der Aufforderung zur Leistung der Ersatzmaut wird entsprochen, wenn diese binnen vier Wochen ab Ausfertigung der Aufforderung oder dem Informationsschreiben dem angegebenen Konto gutgeschrieben wird und der Überweisungsauftrag die automationsunterstützt lesbare, vollständige und richtige Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, enthält.

Verlust der Aufforderung zur Bezahlung der Ersatzmaut

Wenn das Aufforderungsschreiben zur Bezahlung der Ersatzmaut im Fall der Hinterlegung am Fahrzeug oder der Übersendung per Post verloren geht, dann erwachsen dem Fahrzeuglenker bzw. dem Zulassungsbesitzer daraus keine Ansprüche.

Wird die Ersatzmaut warum auch immer nicht rechtzeitig bezahlt, dann wird das Strafverfahren eingeleitet.

Art der Bezahlung

Die Ersatzmaut kann nicht in Teilzahlungen bezahlt werden. Sollten Teilzahlungen einlangen, so werden diese unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR (inklusive 20 % Umsatzsteuer) rücküberwiesen.

Dies gilt auch für verspätete Zahlungen nach Erstattung einer Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, Zahlungen ohne Angabe der korrekten Identifikationsnummer, welche als Verwendungszweck angeführt ist, sowie Zahlungen auf ein anderes Konto als das auf der Ausfertigung der Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut oder einem Informationsschreiben bekannt gegebene Konto.

Bei Überzahlungen bis einschließlich 5,00 EUR erfolgt keine Rücküberweisung (sonst zur Gänze).

Eine ordnungsgemäß gezahlte Ersatzmaut kann nicht rückgefordert werden.

Unterbleiben der Bestrafung

Eine Betrafung unterbleibt nur, sofern die Ersatzmaut rechtzeitig bezahlt wurde sowie in den seltenen Fällen, in welchen der Fahrzeuglenker tatsächlich keine Schuld an der nicht korrekten Bezahlung trifft.

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Strafverfügung

Bei Nichtbezahlung oder nicht rechtzeitiger Bezahlung ergeht eine Strafverfügung.

Die Höhe der Strafe kann von Gesetzes wegen von € 300,00 bis € 3000,00 betragen. In der Praxis beträgt die Höhe der Strafe zumeist € 300,00 EUR bis € 350,00.

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Rechtsmittel

Gegen die Ersatzmautforderung und gegen die Strafverfügung sind Rechtsmittel möglich.

Ein Rechtsmittel gegen die Ersatzmaut oder die Strafverfügung macht jedoch nur bei eindeutig nachweisbaren Fehlern der ASFINAG, also wenn Sie alles richtig gemacht und fristgerecht bezahlt haben, oder bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung Sinn.

Ansonsten raten wir aus Kostengründen zur Zahlung der Ersatzmaut bzw. der Verwaltungsstrafe, weil die Anwaltskosten höher als die Ersatzmaut bzw. die Strafe sind. Das Risiko, dass die Angelegenheit noch teurer wird, ist ohne Rechtsschutzversicherung einfach zu groß.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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"Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsmittel in vielen Fällen ratsame sein. Wir beraten Sie gerne."
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Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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