Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie im Voraus eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Sie in persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten vertritt, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und verhindert, dass ein Gericht eine Erwachsenenvertretung anordnet.

Schriftliche Vollmacht, die Ihre Vertretung im Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit regelt.

Errichten Sie jetzt eine Vorsorgevollmacht. Bestimmen Sie selbst, wer Sie beim Verlustes der Entscheidungsfähigkeit vertritt.

Regelung der eigenen Vertretung

Wer soll dann für Sie entscheiden?

Wie wollen Sie Ihre Vertretung regeln?

Sonderfall Unternehmen

Sollen Ihre beruflichen und Ihre privaten Angelegenheiten von derselben Person entschieden werden?

Oder wäre es besser, unterschiedliche Personen vorzusehen?

Die wichtigste Frage

Sie treffen diese Entscheidungen, solange Sie entscheidungsfähig sind. Warten Sie nicht auf einen Anlass, denn medizinische Situationen entstehen plötzlich. Wer rechtzeitig vorsorgt, behält die Kontrolle und reduziert Risiken.

Handeln Sie jetzt

Errichten Sie Ihre Patientenverfügung rechtzeitig. Sie schaffen damit Verbindlichkeit und Klarheit, und Sie vermeiden belastende Notentscheidungen im Akutfall.

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Inhalte einer Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit eine bevollmächtigte Person, die dann für Sie entscheiden darf, bis Sie Ihre Dinge wieder selbst regeln können.

Die Vorsorgevollmacht ist daher als Idealbild des Selbstbestimmungsrechts anzusehen und geht daher auch der Erwachsenenvertretung vor.

Als Bevollmächtigter kann grundsätzlich jede volljährige Person eingesetzt werden, ausgenommen solche, die ihre Angelegenheiten selbst nicht ausreichend besorgen können.

Es ist wichtig, diese Entscheidung selbst zu treffen, da diese Person eine besondere Vertrauensstellung haben sollte.

Auch die Bevollmächtigung mehrerer Personen, die Festlegung einer Aufgabenverteilung oder die Beschränkung der Vollmacht auf bestimmte Entscheidungen. So könnte man z.B. einer Vertrauensperson, die gut mit Geld umgehen kann, alle Finanzangelegenheiten anvertrauen, und einer anderen Vertrauensperson die Entscheidungsgewalt in medizinischen Fragen übertragen.

Natürlich können den Bevollmächtigten auch Anweisungen auf den Weg gegeben werden. Zudem können die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen zur Gestaltung seiner Zukunft in eine Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, wie z. B. Art und Umfang von Pflegeleistungen, Heimaufenthalten, medizinischer Versorgung oder Freizeitgestaltung.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine klar formulierte Vorsorgevollmacht ist der wirksamste Weg, um den eigenen Willen auch dann durchzusetzen, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.“

Personenkreis für eine Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht empfiehlt sich für jede volljährige Person. Schwere Erkrankungen, Unfälle oder andere unerwartete Ereignisse können in jedem Alter dazu führen, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Wer früh klare Regelungen trifft, schützt sich vor staatlicher Erwachsenenvertretung und entlastet Angehörige.

Der richtige Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente haben eines gemeinsam: Alle drei werden jeweils nur an einem bestimmten Tag benötigt. Wer den Tag verpasst, hat die Chance auf Selbstbestimmung verpasst. Dann regelt der Staat, wie es weitergeht.

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann nur erfolgen, solange die Entscheidungsfähigkeit nicht genommen wurde. Wenn Sie selbst regeln wollen, wer im Ernstfall entscheiden soll, ist daher jetzt der richtige Augenblick für den ersten kostenlosen Schritt.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Direkt nach dem Absatz unter der Überschrift „Inhalte einer Vorsorgevollmacht“, bevor der nächste Abschnitt „Personenkreis für eine Vorsorgevollmacht“ beginnt.“

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Eine erteilte Vorsorgevollmacht kann von Ihnen jederzeit, formlos und ohne Begründung, widerrufen werden. Selbst nach dem Eintritt des Vorsorgefalles, z. B. Verlust der Geschäftsfähigkeit, ist ein Widerruf noch möglich, solange Sie in der Lage sind, diesen Wunsch zu äußern.

Der Widerruf wird ebenso wie die Vorsorgevollmacht selbst im ÖZVV, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsregister, registriert.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wickelt alle drei Schritte zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht ab:

Als Erstes erklären wir in einem anwaltlichen Aufklärungsgespräch alle Folgen einer Vorsorgevollmacht und besprechen gemeinsam die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Wünsche werden anschließend zu Papier gebracht. Danach erfolgt die Errichtung der Vorsorgevollmacht durch unsere Rechtsanwälte.

Bevor Sie die Vorsorgevollmacht unterzeichnen, werden alle Punkte nochmals im Detail erörtert. Sicherheit ist unser oberstes Gebot.

Nach der Unterzeichnung registrieren wir die Vorsorgevollmacht im ÖZVV, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsregister. Die Registrierung stellt sicher, dass die Vorsorgevollmacht im Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit sofort gefunden wird. Neben der Vorsorgevollmacht selbst ist auch der Eintritt des Vorsorgefalles im ÖZVV einzutragen, weil erst damit die Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten entsteht.

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Häufig gestellte Fragen – FAQ