Patientenverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorge für den Ernstfall
- Die wichtigste Frage
- Handeln Sie jetzt
- Recht auf Selbstbestimmung
- Verbindliche Patientenverfügung
- Vorsorgeempfehlung für jede Lebensphase
- Der richtige Zeitpunkt für eine Patientenverfügung
- Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung
- Patientenverfügungsregister
- Ablauf und Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung
- Widerruf der verbindlichen Patientenverfügung
- Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen ablehnen. Sie wird wirksam, wenn Sie nicht mehr entscheidungs- oder äußerungsfähig sind. Die Verfügung schafft rechtliche Verbindlichkeit für Ärztinnen und Ärzte und gibt Angehörigen klare Orientierung. Sie schützt damit Ihr Selbstbestimmungsrecht und beugt Konflikten vor.
Schriftliche Erklärung, mit der Sie im Voraus medizinische Behandlungen ablehnen können, wenn Sie später nicht mehr selbst entscheiden können.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie heute fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in Zukunft ablehnen wollen, falls Sie sich nicht mehr äußern können. Sie sichern damit Ihr Selbstbestimmungsrecht, und Sie entlasten zugleich Ihre Angehörigen und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Die Verfügung schafft Klarheit und sorgt im Ernstfall für rasches, rechtssicheres Handeln.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine sorgfältig erstellte Patientenverfügung ist der beste Garant dafür, dass Ihr Wille auch in medizinischen Extremsituationen respektiert wird.“
Vorsorge für den Ernstfall
- Sie ergänzen Ihre Vorsorge sinnvoll, etwa gemeinsam mit Vorsorgevollmacht und Testament.
- Sie bestimmen, welche Behandlungen Sie ablehnen, wenn keine Einsichts- und Urteilsfähigkeit mehr vorliegt.
- Sie vermeiden Konflikte, weil Ihr Wille dokumentiert vorliegt und schnell auffindbar ist.
Die wichtigste Frage
Sie treffen diese Entscheidungen, solange Sie entscheidungsfähig sind. Warten Sie nicht auf einen Anlass, denn medizinische Situationen entstehen plötzlich. Wer rechtzeitig vorsorgt, behält die Kontrolle und reduziert Risiken.
Handeln Sie jetzt
Errichten Sie Ihre Patientenverfügung rechtzeitig. Sie schaffen damit Verbindlichkeit und Klarheit, und Sie vermeiden belastende Notentscheidungen im Akutfall.
Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchenRecht auf Selbstbestimmung
Das Recht auf Selbstbestimmung ist Ihr gesetzlich garantiertes Patientenrecht. Sie haben das Recht, zu einer medizinischen Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen.
Um Ihren Willen auch dann berücksichtigen zu können, wenn Sie sich nicht mehr äußern können, müssen Sie eine verbindliche Patientenverfügung errichten. Diese hat der behandelnde Arzt einzuhalten.
Verbindliche Patientenverfügung
Mit einer verbindlichen Patientenverfügung kann die Durchführung bestimmter medizinischer Maßnahmen für den Fall, dass Sie die Einsichtsfähig, Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit verlieren (etwa, weil er bewusstlos ist), bereits vorab abgelehnt werden.
In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret angeführt sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Zudem muss aus der Verfügung hervorgehen, dass der Verfügende die Folgen der Ablehnung der medizinischen Maßnahme richtig einschätzt.
So kann z.B. für den Fall, dass eine Heilung ausgeschlossen ist, auf eine künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses durch lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung verzichtet werden.
Fehlen die im Gesetz angeführten Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung, so ist jedenfalls von einer unverbindlichen Verfügung auszugehen. Eine solche ist per se zwar für die behandelnden Ärzte nicht verbindlich, aber sie ist dennoch bei der Ermittlung des Patientenwillen zugrunde zu legen.
Vorsorgeempfehlung für jede Lebensphase
Eine Patientenverfügung empfiehlt sich für jede volljährige Person. Unfälle und schwere Erkrankungen betreffen auch junge Menschen und treten oft ohne Vorwarnung ein. Wer klare Vorgaben trifft, schützt sich und andere.
Der richtige Zeitpunkt für eine Patientenverfügung
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente haben eines gemeinsam: Alle drei werden jeweils nur an einem bestimmten Tag benötigt. Wer den Tag verpasst, hat die Chance auf Selbstbestimmung verpasst. Dann regelt der Staat, wie es weitergeht.
Die Errichtung einer Patientenverfügung kann nur erfolgen, solange die Entscheidungsfähigkeit nicht genommen wurde. Wenn Sie selbst regeln wollen, wer im Ernstfall entscheiden soll, ist daher jetzt der richtige Augenblick für den ersten kostenlosen Schritt.
Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchenErstellung einer verbindlichen Patientenverfügung
Vor der Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung sind zwingend eine rechtliche und eine ärztliche Beratung vorgeschrieben.
Als nächster Schritt folgt ein persönliches anwaltliches Beratungsgespräch. Wir erklären die möglichen Inhalte der verbindlichen Patientenverfügung, die zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume und die rechtlichen Folgen Ihrer Entscheidung. Dies wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften schriftlich dokumentiert. Zudem erhalten Sie von uns eine Checkliste für Ihr Gespräch mit Ihrem Hausarzt.
Als vorletzter Schritt zur Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung verpflichtend.
Diese Aufklärung erhalten Sie am besten bei Ihrem Hausarzt. Gerne können wir Ihnen auch einen Arzt empfehlen. Der aufklärende Arzt hat die Vornahme der Aufklärung, das Vorliegen der Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten sowie die richtige Einschätzung der Folgen der Patientenverfügung durch den Patienten schriftlich dokumentiert.
Die Verfassung einer Patientenverfügung ist eine große Chance zum Nachdenken und Reden über die eigene letzte Lebensphase und deren Gestaltung. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Arzt und Juristen empfehlen wir Ihnen daher, auch Gespräche mit Ihren Angehörigen zu führen.
Die eigentliche Erstellung der Patientenverfügung wird dann in unserer Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen. Bevor Sie die Patientenverfügung unterzeichnen, werden alle Punkte nochmals im Detail erörtert. Sicherheit ist unser oberstes Gebot.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine klare rechtliche und medizinische Dokumentation verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass im Ernstfall schnell und verbindlich gehandelt werden kann.“
Patientenverfügungsregister
Zum Abschluss wird die Patientenverfügung durch unsere Rechtsanwaltskanzlei im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. In das Patientenverfügungsregister haben über eine Kooperation mit dem Roten Kreuz alle Krankenanstalten Einsicht, sodass im Ernstfall der behandelnde Arzt von der Patientenverfügung erfährt und entsprechend verfahren kann.
Ablauf und Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung gilt immer nur maximal acht Jahre und verliert danach automatisch ihre Wirkung. Eine Verlängerung vor oder nach Ablauf der acht Jahre um jeweils weitere acht Jahre ist jedoch möglich.
Hierfür bedarf es erneut einer ärztlichen Aufklärung. Der Verfügende kann auch eine kürzer als die gesetzliche Geltungsdauer bestimmen. Bei einer Änderung oder einer Ergänzung der bestehenden Verfügung beginnt die Frist von acht Jahren neu zu laufen.
Sollte innerhalb der acht Jahre jedoch der Verlust der Einsichtsfähig, Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit eingetreten sein, und der Verfügende daher keine Erneuerung vornehmen können, bleibt die Patientenverfügung jedoch selbstverständlich weiter gültig – sonst hätte der Abschluss oft gar keinen Sinn.
Widerruf der verbindlichen Patientenverfügung
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Der Widerruf erfordert keine Begründung. Wichtig ist, dass Angehörige und behandelnde Stellen den Widerruf rasch erfahren. Wir empfehlen eine kurze schriftliche Mitteilung und die Aktualisierung der Registereinträge.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Eine Patientenverfügung berührt rechtliche, medizinische und persönliche Fragen. Unterschiedliche Formulierungen führen schnell zu Missverständnissen, und fehlende Klarheit verursacht Unsicherheit im Akutfall. Wer strukturiert vorsorgt, vermeidet Streit und schützt das Selbstbestimmungsrecht.
Mit unserer spezialisierten Beratung treffen Sie klare und tragfähige Entscheidungen und stellen die Verbindlichkeit sicher.
- wir prüfen Anwendbarkeit und Reichweite Ihrer Verfügung
- wir führen die rechtliche Beratung gesetzeskonform durch und dokumentieren sie
- wir formulieren klare und eindeutige Ablehnungen medizinischer Maßnahmen
- wir koordinieren die ärztliche Aufklärung und bereiten das Gespräch vor
- wir übernehmen die Registrierung und sichern die Auffindbarkeit im Ernstfall