Strafverteidiger für

Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht seit 1953. Dank der idealen Lage unserer sechs österreichischen Standorte sind wir am Gericht in laufend tätig.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unsere Erfolgsquote bei der Erzielung von Einstellungen, Freisprüchen oder zumindest sehr milden Urteilen ist außerordentlich hoch. Das ist unser Vorteil als täglich mit Strafrecht befasste, österreichweit tätige Experten.“
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Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht

Unsere Strafverteidiger unterstützen Sie bei allen strafrechtlichen Offizialdelikten und Privatanklagedelikten in .

Strafverfahren

  • Akteneinsicht
  • Begleitung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor der Polizei
  • Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
  • Einspruch gegen die Anklageschrift
  • Vertretung im Hauptverfahren
  • Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Haft

  • Antrag auf Fußfessel
  • Antrag auf Haftaufschub
  • Antrag auf Haftunterbrechung
  • Antrag auf Enthaftung
  • Antrag auf Verlegung in die Heimat
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Unsere Rechtsanwälte sind Experten für Strafverfahren. Im Strafrecht und Strafprozessrecht macht uns niemand etwas vor.“
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Honorar

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt in Strafverfahren in immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.

WICHTIG: Wenn keine Rechtsschutzdeckung vorliegt, verrechnen wir in Strafsachen ausnahmslos einen Kostenvorschuss in der Höhe von zumindest € 750,00 (inkl. USt.) zur Sicherstellung unseres Honorars.

WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich. Personen ohne ausreichendes Einkommen haben direkt bei Gericht einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zu stellen und erhalten dann einen Rechtsanwalt für ihr Strafverfahren in zugewiesen.

Verteidigungskostenersatz

Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:

Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten im gesetzlichen Rahmen durch den Staat ersetzt.“
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Rechtsschutzversicherungen

Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage für die Rechtsvertretung in ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.

Videokonferenz

Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.

Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache meist noch am selben Tag von Angesicht zu Angesicht mit unseren Strafverteidigern für besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen die Anfahrtszeit ein.

Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.

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Strafverfahren in Österreich

In Strafverfahren sind unsere Strafverteidiger aufgrund der idealen Verteilung unserer Kanzleistandorte vor allen Gerichten in Österreich tätig:

1. Instanz

2. Instanz

Verwaltungsstrafverfahren in Österreich

Auch in Verwaltungsstrafverfahren sind unsere Strafverteidiger aufgrund der idealen Verteilung unserer Kanzleistandorte vor allen Behörden und Gerichten in Österreich tätig:

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