Spaltung einer GmbH
- Spaltung einer GmbH
- Formen der Spaltung einer GmbH
- Vermögensübertragung bei der GmbH-Spaltung
- Ablauf einer Spaltung einer GmbH
- Folgen der GmbH-Spaltung
- Praktische Einsatzbereiche der GmbH-Spaltung
- Typische Fehler bei der Spaltung einer GmbH
- Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Häufig gestellte Fragen – FAQ
Spaltung einer GmbH
Die Spaltung einer GmbH ist eine gesellschaftsrechtliche Umgründung, bei der eine bestehende GmbH ihr Vermögen ganz oder teilweise auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften überträgt. Wird das gesamte Vermögen übertragen und endet die übertragende GmbH ohne Liquidation, spricht man von einer Aufspaltung. Bleibt die GmbH bestehen und überträgt sie nur einzelne Vermögensteile, etwa einen Betriebsteil, eine Beteiligung oder bestimmte Rechte und Pflichten, spricht man von einer Abspaltung. Die Gesamtrechtsnachfolge bewirkt grundsätzlich, dass die zugeordneten Rechte und Pflichten mit der Eintragung der Spaltung auf die übernehmenden Rechtsträger übergehen. Eine einzelne Übertragung jedes Rechts oder jeder Pflicht ist dadurch nicht notwendig.
Eine Spaltung einer GmbH liegt vor, wenn eine GmbH ihr Vermögen ganz oder teilweise auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften überträgt. Bei der Aufspaltung endet die GmbH, bei der Abspaltung bleibt sie bestehen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine GmbH-Spaltung kann ein Unternehmen neu ordnen, doch sie verlangt klare Entscheidungen, präzise Verträge und ein genaues Verständnis der rechtlichen Folgen.“
Rechtliche Grundlagen der GmbH-Spaltung
Die GmbH-Spaltung ist eine besondere Form der Umgründung. Dabei ordnet eine GmbH ihr Vermögen neu, indem sie es ganz oder teilweise auf andere Kapitalgesellschaften überträgt.
Die wichtigste gesellschaftsrechtliche Grundlage bildet das Spaltungsgesetz. Es regelt, wie eine Spaltung vorbereitet, beschlossen und beim Firmenbuch umgesetzt wird.
Daneben spielen §§ 32 ff. Umgründungssteuergesetz eine zentrale Rolle. Diese Bestimmungen regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Spaltung steuerlich begünstigt erfolgen kann. Das ist besonders wichtig, weil bei einer Vermögensübertragung sonst stille Reserven aufgedeckt werden können.
Stille Reserven sind Wertsteigerungen, die im Unternehmen bereits vorhanden sind, aber steuerlich noch nicht erfasst wurden. Ein einfaches Beispiel: Eine Liegenschaft steht noch mit einem niedrigen Buchwert in der Bilanz, hat am Markt aber einen deutlich höheren Wert.
Formen der Spaltung einer GmbH
Die Spaltung einer GmbH kann auf verschiedene Arten erfolgen. Maßgeblich ist, ob die bisherige GmbH nach der Spaltung weiterbesteht oder ob sie durch die Spaltung endet.
Das Spaltungsgesetz unterscheidet vor allem zwischen Aufspaltung und Abspaltung. Zusätzlich entscheidet die konkrete Gestaltung darüber, ob bereits bestehende Gesellschaften das Vermögen übernehmen oder ob im Zuge der Spaltung neue Gesellschaften entstehen.
Daraus ergeben sich vier Grundformen:
- Aufspaltung zur Neugründung
- Aufspaltung zur Aufnahme
- Abspaltung zur Neugründung
- Abspaltung zur Aufnahme
Aufspaltung einer GmbH
Die Aufspaltung einer GmbH ist die weitreichendste Form der Spaltung. Die GmbH überträgt ihr gesamtes Vermögen auf mindestens zwei andere Kapitalgesellschaften.
Nach der Aufspaltung besteht die bisherige GmbH nicht mehr. Sie endet aber nicht durch ein gewöhnliches Liquidationsverfahren, sondern durch die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch. Für Unternehmer ist diese Form vor allem dann interessant, wenn ein Unternehmen vollständig neu geordnet werden soll.
Das kann etwas sinnvoll sein, bei:
- einer Unternehmensnachfolge
- einem Streit zwischen Gesellschaftern
- der Trennung verschiedener Geschäftsbereiche
Der wichtigste Punkt ist die genaue Zuordnung des Vermögens. Im Spaltungsplan muss klar stehen, welche Vermögenswerte, Verträge, Forderungen, Schulden und sonstigen Rechtspositionen auf welche Gesellschaft übergehen.
Die bisherige GmbH wird nicht verkauft, sondern in mehrere rechtliche Einheiten aufgeteilt. Die alte GmbH verschwindet, während ihre einzelnen Unternehmensteile in anderen Gesellschaften weitergeführt werden. Gerade deshalb verlangt die Aufspaltung eine besonders präzise Vorbereitung. Fehler bei der Vermögenszuordnung können später zu Streit, Haftungsfragen oder steuerlichen Nachteilen führen.
Abspaltung einer GmbH
Die Abspaltung einer GmbH ist die flexiblere Form der GmbH-Spaltung. Die bisherige GmbH bleibt bestehen, überträgt aber einen bestimmten Teil ihres Vermögens auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften. Die übertragende GmbH führt ihre übrige Tätigkeit weiter.
Für Unternehmer ist die Abspaltung besonders interessant, wenn sie ihr Unternehmen neu strukturieren, aber nicht vollständig aufgeben möchten. Dadurch lässt sich ein Geschäftsbereich rechtlich verselbstständigen, während die bisherige GmbH das Stammgeschäft weiterführt.
Typische Gründe für eine Abspaltung sind:
- Trennung unterschiedlicher Geschäftsbereiche
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
- Auslagerung von Immobilien oder Beteiligungen
- Risikotrennung innerhalb einer Unternehmensgruppe
Der zentrale Punkt liegt auch hier in der klaren Vermögenszuordnung. Der Spaltungsplan muss genau festlegen, welche Rechte, Pflichten, Verträge und Verbindlichkeiten auf die übernehmende Gesellschaft übergehen.
Die GmbH gibt also einen Teil von sich ab, bleibt aber selbst bestehen. Sie endet daher nicht, sondern wird rechtlich neu geordnet.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine Aufspaltung eignet sich eher für eine vollständige Trennung. Eine Abspaltung eignet sich eher, wenn ein Unternehmen nur einzelne Geschäftsbereiche, Beteiligungen oder Vermögenswerte ausgliedern möchte.“
Spaltung zur Neugründung
Bei der Spaltung zur Neugründung überträgt die GmbH Vermögen auf eine oder mehrere neu gegründete Kapitalgesellschaften. Diese Gesellschaften entstehen also erst im Zuge der Spaltung.
Diese Form eignet sich besonders dann, wenn ein Unternehmen neue rechtliche Einheiten schaffen möchte. Das kann sinnvoll sein, wenn Geschäftsbereiche künftig unabhängig voneinander arbeiten sollen oder wenn mehrere Nachfolger getrennte Unternehmensteile übernehmen.
Der Vorteil liegt in der sauberen Neuordnung. Die neuen Gesellschaften können von Beginn an auf den jeweiligen Geschäftsbereich zugeschnitten werden. Das betrifft etwa Firma, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Beteiligungsverhältnisse und interne Organisation.
Typische Einsatzbereiche einer Spaltung zur Neugründung sind:
- Trennung verschiedener Geschäftsbereiche
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge
- Aufteilung eines Familienunternehmens auf mehrere Nachfolger
- Neuordnung innerhalb einer Unternehmensgruppe
- Risikotrennung zwischen operativem Geschäft und Vermögenswerten
Aus einer bestehenden GmbH entstehen durch die Spaltung neue Gesellschaften, denen bestimmte Vermögensteile zugeordnet werden. Die neue Struktur entsteht nicht zufällig, sondern folgt einem verbindlichen rechtlichen Plan.
Spaltung zur Aufnahme
Bei der Spaltung zur Aufnahme überträgt die GmbH Vermögen auf eine oder mehrere bereits bestehende Kapitalgesellschaften. Anders als bei der Spaltung zur Neugründung entstehen also keine neuen Gesellschaften.
Diese Form bietet sich an, wenn innerhalb einer Unternehmensgruppe bereits passende Gesellschaften bestehen. Ein Geschäftsbereich kann dann auf eine bestehende Schwestergesellschaft, Tochtergesellschaft oder andere Kapitalgesellschaft übertragen werden.
Der praktische Vorteil liegt darin, dass die übernehmende Gesellschaft bereits vorhanden ist. Sie hat meist schon eine Firmenbuchnummer, eine Geschäftsführung, Bankverbindungen, Verträge und eine laufende Organisation.
Besonders wichtig sind dabei die Bewertung des übertragenen Vermögens und die Gegenleistung für die Anteilsinhaber. Bei der Spaltung erhalten grundsätzlich nicht die übertragende Gesellschaft selbst, sondern deren Gesellschafter die Gesellschaftsrechte an der übernehmenden Gesellschaft.
Sonderfälle, insbesondere grenzüberschreitende Gestaltungen oder Ausgliederungen nach dem EU-Umgründungsgesetz, verlangen eine gesonderte Prüfung.
Typische Einsatzbereiche einer Spaltung zur Aufnahme sind:
- Übertragung eines Geschäftsbereichs auf eine bestehende Konzerngesellschaft
- Zusammenführung ähnlicher Unternehmensbereiche innerhalb einer Unternehmensgruppe
- Vorbereitung eines späteren Unternehmensverkaufs
- Trennung von operativem Geschäft und Beteiligungen
Die GmbH überträgt einen Teil oder ihr gesamtes Vermögen nicht auf eine neue, sondern auf eine bereits bestehende Gesellschaft. Dadurch kann eine bestehende Unternehmensstruktur gezielt erweitert oder neu geordnet werden.
Vermögensübertragung bei der GmbH-Spaltung
Die Vermögensübertragung ist der Kern jeder GmbH-Spaltung. Die GmbH überträgt dabei nicht nur einzelne Gegenstände, sondern einen rechtlich festgelegten Vermögensbereich auf eine oder mehrere andere Gesellschaften.
Zum Vermögen gehören Sachen, wie:
- Maschinen, Fahrzeuge oder Liegenschaften
- Forderungen
- Schulden
- Verträge
- Beteiligungen
- Rechte und Pflichten
Besonders wichtig ist die Gesamtrechtsnachfolge. Sie bedeutet, dass die zugeordneten Rechte und Pflichten grundsätzlich gemeinsam auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Das unterscheidet die Spaltung deutlich von vielen gewöhnlichen Übertragungen, bei denen die Beteiligten jedes Recht einzeln übertragen müssen.
Für die Praxis bringt das einen großen Vorteil. Die Spaltung kann eine komplexe Unternehmensstruktur in einem geordneten rechtlichen Verfahren verändern. Gleichzeitig verlangt sie aber eine sehr genaue Vorbereitung.
Unklarheiten bei der Vermögensübertragung können später erhebliche Folgen haben. Wenn etwa nicht eindeutig feststeht, welche Gesellschaft für einen Vertrag oder eine Verbindlichkeit zuständig ist, entstehen schnell Streitigkeiten.
Zuordnung von Betrieben und Vermögensteilen
Die Zuordnung von Betrieben und Vermögensteilen bestimmt, wie die GmbH nach der Spaltung ihre rechtliche und wirtschaftliche Struktur erhält. Sie gehört zu den wichtigsten Arbeitsschritten im gesamten Verfahren.
Dabei genügt es nicht, allgemein von einem „Teilbetrieb“ oder einem „Immobilienbereich“ zu sprechen. Der Spaltungsplan muss möglichst klar beschreiben, welche Vermögenswerte, Rechte und Pflichten auf welche Gesellschaft übergehen.
Typische Zuordnungspunkte sind:
- Betriebsteile und Geschäftsbereiche
- Liegenschaften und Anlagen
- Forderungen und Verbindlichkeiten
- Verträge und Beteiligungen
Besonders sensibel sind Vermögenswerte, die mehrere Bereiche betreffen. Dazu gehören etwa gemeinsam genutzte IT-Systeme, Markenrechte, zentrale Verwaltungsverträge oder Bankverbindlichkeiten.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Bei der Aufteilung des Unternehmens muss jeder Teil nachvollziehbar einer Gesellschaft zugewiesen werden, damit später klar ist, wer wofür verantwortlich ist.“
Ablauf einer Spaltung einer GmbH
Der Ablauf einer GmbH-Spaltung folgt einem geregelten Verfahren. Die Spaltung entsteht nicht durch eine bloße interne Entscheidung, sondern durch mehrere rechtliche Schritte, die aufeinander aufbauen.
- Ziel der Spaltung festlegen
Zuerst muss klar sein, warum die GmbH gespalten werden soll. - Vermögen genau erfassen
Danach wird geprüft, welches Vermögen vorhanden ist. Dazu gehören etwa Betriebsteile, Liegenschaften, Maschinen oder Forderungen. - Vermögen den Rechtsträgern zuordnen
Im nächsten Schritt wird festgelegt, welche Gesellschaft welchen Vermögensteil erhält.
Außerdem sollte geprüft werden, ob die Spaltung steuerlich begünstigt erfolgen kann. - Vorbereiten der nötigen Unterlagen
Die Geschäftsführung bereitet insbesondere den Spaltungsplan und den Spaltungsbericht vor. Je nach Konstellation kommen ein Prüfbericht, weitere Nachweise oder bei einer Spaltung zur Aufnahme ein Spaltungs- und Übernahmevertrag hinzu. - Beschlussfassung und Anmeldung beim Firmenbuch
Die Gesellschafter müssen der Spaltung zustimmen. Danach wird die Spaltung gemäß § 12 SpaltG beim Firmenbuch angemeldet. Erst mit der Eintragung im Firmenbuch treten die wesentlichen Rechtswirkungen ein: Das zugeordnete Vermögen geht dann im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmenden Gesellschaften über. - Neue Struktur praktisch umsetzen
Nach der Eintragung müssen die Beteiligten Geschäftspapiere, Impressum, Verträge, Bankunterlagen, Buchhaltung und interne Abläufe an die neue Struktur anpassen. Dadurch wird die Spaltung auch im laufenden Betrieb sauber nachvollzogen.
Spaltungsplan, Spaltungsbericht und Spaltungsbeschluss
Der Spaltungsplan gemäß § 2 SpaltG ist das wichtigste Dokument der GmbH-Spaltung. Er legt fest, wie die Spaltung konkret durchgeführt wird und welche Vermögenswerte auf welche Gesellschaft übergehen.
Er muss so klar formuliert sein, dass Gesellschafter, Gläubiger und Firmenbuchgericht nachvollziehen können, was genau passiert. Unklare Angaben können später zu Streit führen, weil dann nicht eindeutig feststeht, welche Gesellschaft für bestimmte Rechte oder Schulden zuständig ist.
Der Spaltungsbericht gemäß § 4 SpaltG erklärt die wirtschaftlichen und rechtlichen Gründe der Spaltung. Er soll verständlich machen, warum die Spaltung sinnvoll ist und welche Folgen sie für die Gesellschaft, die Gesellschafter und die Gläubiger haben kann.
Der Unterschied ist damit klar: Der Spaltungsplan beschreibt, was rechtlich passiert. Der Spaltungsbericht erklärt, warum es passiert und welche Auswirkungen zu erwarten sind.
Der Spaltungsbeschluss gemäß § 8 SpaltG hingegen ist die formelle Zustimmung der Gesellschafter. Ohne diesen Beschluss kann die Spaltung nicht wirksam umgesetzt werden. Die Gesellschafter entscheiden damit über eine tiefgreifende Veränderung der GmbH. Für einen solchen Beschluss bedarf es einer 3/4 Mehrheit.
Folgen der GmbH-Spaltung
Die Folgen der GmbH-Spaltung zeigen sich auf mehreren Ebenen. Die Spaltung verändert nicht nur die rechtliche Struktur, sondern oft auch die wirtschaftliche Organisation des Unternehmens.
Die wichtigste Folge ist der Übergang des zugeordneten Vermögens. Mit der Eintragung im Firmenbuch gehen die im Spaltungsplan bestimmten Rechte und Pflichten grundsätzlich auf die übernehmenden Gesellschaften über.
Praktisch kann eine Spaltung viele Bereiche betreffen:
- Geschäftsführung und Organisation
- Verträge und Kundenbeziehungen
- Buchhaltung und Finanzierung
- Mitarbeiter und interne Abläufe
- Außenauftritt und Firmenbuchdaten
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Damit die neue Struktur auch im Alltag funktioniert, braucht es klare Zuständigkeiten, angepasste Geschäftspapiere, geordnete Vertragsunterlagen und eine saubere Buchhaltung.“
Steuerliche Folgen bei der GmbH-Spaltung
Die steuerlichen Folgen gehören zu den wichtigsten Punkten jeder GmbH-Spaltung. Eine Spaltung kann erhebliche Steuerbelastungen auslösen, wenn die Voraussetzungen des Umgründungssteuerrechts nicht erfüllt sind.
Besonders relevant sind die stillen Reserven. Das sind Wertsteigerungen im Unternehmen, die steuerlich noch nicht erfasst wurden. Sie stecken etwa in Liegenschaften, Beteiligungen, Maschinen, Kundenstämmen oder im Firmenwert.
Außerhalb der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes kann eine Spaltung dazu führen, dass das Finanzamt solche stillen Reserven aufdeckt und besteuert. Das kann wirtschaftlich belastend sein, weil eine Steuer anfällt, obwohl nicht zwingend Geld zufließt.
Das Umgründungssteuergesetz kann diese Steuerbelastung vermeiden oder hinausschieben. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu müssen die beteiligten Gesellschaften insbesondere begünstigtes Vermögen übertragen und sicherstellen, dass Österreich sein Besteuerungsrecht an den stillen Reserven behält.
Zum begünstigten Vermögen zählen vor allem:
- Betriebe
- Teilbetriebe
- Mitunternehmeranteile
- bestimmte Kapitalanteile
Nicht jede beliebige Vermögensverschiebung erfüllt daher automatisch die Voraussetzungen des Umgründungssteuerrechts.
Haftung und Gläubigerschutz
Die Haftung spielt bei der GmbH-Spaltung eine besonders wichtige Rolle. Durch die Spaltung wird Vermögen verschoben, und dadurch kann sich auch die wirtschaftliche Sicherheit für Gläubiger verändern.
Gläubiger sind alle Personen oder Unternehmen, die gegen die GmbH Ansprüche haben. Dazu gehören etwa Banken, Lieferanten, Vermieter, Vertragspartner oder auch öffentliche Stellen. Der Gläubigerschutz gemäß § 15 SpaltG soll verhindern, dass Ansprüche durch die Spaltung schlechter gestellt werden.
Besonders wichtig ist: Die Spaltung lässt Verbindlichkeiten nicht verschwinden, wenn sie bereits vor der Eintragung entstanden sind. Je nach Zuordnung und gesetzlicher Haftungsregel können auch mehrere beteiligte Gesellschaften für solche Verpflichtungen einstehen. Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Sicherheit verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Spaltung ihre Forderung gefährdet.
Besonders sensibel sind dabei:
- bestehende Bankverbindlichkeiten
- laufende Verträge und Forderungen
- Bürgschaften und Sicherheiten
- steuerliche Verpflichtungen
Wenn diese Punkte nicht klar zugeordnet sind, entsteht schnell Unsicherheit. Dann stellt sich später die Frage, welche Gesellschaft zahlen oder erfüllen muss.
Für die Geschäftsführung bedeutet das eine hohe Verantwortung. Sie muss die Spaltung sorgfältig vorbereiten, die Vermögenslage realistisch beurteilen und die gesetzlichen Schutzvorschriften beachten. Wer Vermögen überträgt, muss auch die damit verbundenen Verpflichtungen sauber berücksichtigen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine gut geplante Spaltung trennt daher nicht nur Vermögen. Sie ordnet auch Haftung, Verantwortung und wirtschaftliche Risiken nachvollziehbar zu.“
Praktische Einsatzbereiche der GmbH-Spaltung
In der Praxis nutzen Unternehmer eine Spaltung häufig dann, wenn die bisherige Struktur nicht mehr zur tatsächlichen Entwicklung des Unternehmens passt. Das betrifft vor allem wachsende Unternehmen, Familienunternehmen und Unternehmensgruppen.
Ein häufiger Einsatzbereich ist die Trennung unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Wenn eine GmbH mehrere Tätigkeiten ausübt, können diese Bereiche durch eine Spaltung rechtlich getrennt werden. Dadurch entstehen klarere Zuständigkeiten und besser steuerbare Risiken.
Auch bei der Unternehmensnachfolge kann eine Spaltung sinnvoll sein. Verschiedene Nachfolger können unterschiedliche Unternehmensteile übernehmen, ohne dass das gesamte Unternehmen verkauft oder zerschlagen werden muss.
Weitere praktische Einsatzbereiche sind:
- Ausgliederung von Immobilien
- Trennung von operativem Geschäft und Beteiligungen
- Vorbereitung eines späteren Verkaufs
- Neuordnung innerhalb einer Unternehmensgruppe
- Entflechtung bei Gesellschafterkonflikten
Besonders wichtig ist die Risikotrennung. Ein Unternehmen kann unter anderem das operative Geschäft in einer Gesellschaft führen und Immobilien oder Beteiligungen in einer anderen Gesellschaft halten.
Typische Fehler bei der Spaltung einer GmbH
Bei der Spaltung einer GmbH entstehen viele Fehler nicht im Firmenbuchverfahren, sondern schon in der Vorbereitung. Wer das Ziel der Spaltung nicht klar festlegt, kann auch das Vermögen nicht sinnvoll zuordnen.
Ein besonders häufiger Fehler ist eine ungenaue Beschreibung der Vermögensteile. Spricht der Spaltungsplan nur allgemein von einem Geschäftsbereich, lässt er wichtige Einzelfragen offen. Das betrifft vor allem Verträge, Schulden, Forderungen, Markenrechte, Software, Lizenzen und gemeinsam genutzte Betriebsmittel.
Auch die steuerliche Prüfung darf nicht zu spät erfolgen. Die Begünstigungen des Umgründungssteuerrechts greifen nur bei erfüllten Voraussetzungen. Werden diese übersehen, können stille Reserven oder Firmenwerte steuerpflichtig werden.
Typische Fehler sind:
- unklare Vermögenszuordnung
- fehlende steuerliche Vorprüfung
- unvollständige Unterlagen
- zu späte Einbindung der Gesellschafter
- fehlende Abstimmung mit Banken und Vertragspartnern
Ein weiterer Fehler liegt in der Unterschätzung der praktischen Umsetzung. Nach der Eintragung muss die Geschäftsführung die Buchhaltung, Verträge, Geschäftspapiere, Impressum, Bankunterlagen und interne Abläufe anpassen.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die Spaltung einer GmbH greift tief in die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Struktur eines Unternehmens ein. Schon kleine Unklarheiten können später zu Streit, Haftungsfragen oder steuerlichen Nachteilen führen.
Anwaltliche Unterstützung hilft dabei, die Spaltung von Beginn an klar, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll zu planen. Entscheidend ist nicht nur, dass die Unterlagen formal richtig sind. Entscheidend ist auch, dass die neue Struktur im Unternehmensalltag funktioniert.
Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft, welche Spaltungsform zur konkreten Situation passt. Er achtet darauf, dass Vermögen, Verträge, Schulden und Beteiligungen sauber zugeordnet werden. Dadurch sinkt das Risiko, dass nach der Eintragung unklar bleibt, welche Gesellschaft für bestimmte Rechte oder Pflichten verantwortlich ist.
Konkrete Vorteile anwaltlicher Begleitung sind:
- Klare Vermögenszuordnung, damit Rechte, Pflichten, Verträge und Schulden nachvollziehbar aufgeteilt werden.
- Sichere Vertrags- und Beschlussgestaltung, damit Spaltungsplan, Spaltungsbericht und Gesellschafterbeschluss rechtlich belastbar sind.
- Reduktion von Haftungs- und Streitrisiken, weil Gläubiger, Gesellschafter und Geschäftsführung frühzeitig berücksichtigt werden.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Eine gut vorbereitete GmbH-Spaltung schafft klare Strukturen und schützt das Unternehmen vor vermeidbaren Risiken.“