Strafrecht
Strafrecht
Unsere StrafverteidigerInnen unterstützen Sie österreichweit bei allen strafrechtlichen Offizialdelikten und Privatanklagedelikten vor allen Gerichten.
Strafverfahren
- Akteneinsicht
- Begleitung im Ermittlungsverfahren
- Vertretung vor der Polizei
- Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
- Einspruch gegen die Anklageschrift
- Vertretung im Hauptverfahren
- Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Haft
- Antrag auf Fußfessel
- Antrag auf Aufschub
- Antrag auf Unterbrechung
- Antrag auf Enthaftung
- Antrag auf Verlegung in die Heimat
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Unsere Erfolgsquote bei der Erzielung von Einstellungen, Freisprüchen oder zumindest sehr milden Urteilen ist außerordentlich hoch."
Honorar
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt im Strafverfahren immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.
WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich.
Verteidigungskostenersatz
Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:
- Einstellungen von Ermittlungsverfahren: bis zu € 6.000,00
- Bezirksgericht bis zu € 5.000,00
- Einzelrichterin bzw. Einzelrichter am Landesgericht bis zu € 13.000,00
- Schöffengericht bzw. Geschworenengericht bis zu € 30.000,00
Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten großzügig durch den Staat ersetzt."
Rechtsschutzversicherungen
Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.
Videokonferenz
Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.
Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache auch aus dem Ausland von Angesicht zu Angesicht mit unseren österreichischen RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen weite Anreise nach Österreich ein.
Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlStrafsachen in Österreich
In Strafverfahren sind unsere StrafverteidigerInnen aufgrund der idealen Verteilung unserer Kanzleistandorte vor allen Gerichten in Österreich tätig:
1. Instanz
- Alle Bezirksgerichte
- Alle Landesgerichte
2. Instanz
- Alle Landesgerichte
- Alle Oberlandesgerichte
- Oberster Gerichtshof (OGH)