Ehevertrag
Viele haben sich sicherlich darüber Gedanken gemacht – nur wenige haben es bei der Eheschließung tatsächlich in die Tat umgesetzt – der Ehevertrag ist auch noch heute ein Nischenthema. Zu Unrecht, wie wir meinen.
Auch, wenn es unpassend erscheinen mag, in einer Phase höchster Verliebtheit über die Folgen einer Trennung zu sprechen, ist es das eigentlich gar nicht. Im Gegenteil stellt ein Ehevertrag ein sinnvolles Mittel zur gemeinsamen Lebensplanung dar, das beiden Seiten Sicherheit gibt.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlKlare Verhältnisse
Speziell nach jahrelanger Ehe ist bei einer Scheidung oft nicht mehr beweisbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angeschafft wurden und welche schon vorher vorhanden waren. Deshalb kann der Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein, um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl vor als auch nach der Eheschließung möglich. Wenngleich nach der Eheschließung für den jeweils anderen Partner keine „Verpflichtungen“ zum Abschluss einer Vereinbarung bestehen.
Achtung: Nicht alles kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Beispielsweise kann für die aufrechte Ehe kein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt vereinbart werden.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlFormvorschriften
Zu beachten ist, dass Vereinbarungen über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung eines Notariatsakts bedürfen, für Vereinbarungen über die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens genügt hingegen Schriftform.
Aktualisierung
Ferner ist zu empfehlen, Eheverträge von Zeit zu Zeit an die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand etc.) anzupassen.
Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Ausgestaltung und Erstellung Ihres Ehevertrages.
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