# H \& P Rechtsanwälte: Rechtsanwälte in Österreich Generated by Yoast SEO v28.7, this is an llms.txt file, meant for consumption by LLMs. ## Seiten - [Kontakt](https://harlander-partner.eu/kontakt/) - [Impressum](https://harlander-partner.eu/impressum/) - [Mag\. Christoph Breindl](https://harlander-partner.eu/rechtsanwalt-christoph-breindl/) - [Dr\. Michaela Moser\-Maschke, MBL](https://harlander-partner.eu/rechtsanwaeltin-michaela-moser-maschke/) - [Mag\. Vanessa Stummer](https://harlander-partner.eu/vanessa-stummer/) ## Beiträge - [Lenkererhebung in Österreich](https://harlander-partner.eu/lp-lenkererhebung/) - [Ersatzmaut in Österreich](https://harlander-partner.eu/lp-ersatzmaut/) - [Ihr Recht auf den Pflichtteil](https://harlander-partner.eu/lp-pflichtteilsrecht/) - [奧地利特留份法](https://harlander-partner.eu/%e5%a5%a7%e5%9c%b0%e5%88%a9%e7%89%b9%e7%95%99%e4%bb%bd%e6%b3%95-2/) - [奥地利法定继承权](https://harlander-partner.eu/%e5%a5%a5%e5%9c%b0%e5%88%a9%e6%b3%95%e5%ae%9a%e7%bb%a7%e6%89%bf%e6%9d%83-2/) ## Produkte - [Rechtsvertretung bei Lenkererhebungen](https://harlander-partner.eu/shop/rechtsvertretung-bei-lenkererhebungen/): \Honorarvereinbarung\ Das Honorar wird gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz \(RATG\), den Allgemeinen Honorarkriterien \(AHK\) und dem Notariatstarifgesetz \(NTG\) berechnet\. Gemäß § 2 \(1\) RATG gelten die Regeln des § 10 \(2\) 1\. u 2\., \(3\) und \(4\) AHK sinngemäß für alle Verfahren, die Regeln des § 22 RATG sowie TP1, TP2 II RATG gelangen nicht zur Anwendung\. Vertagungsbitten aufgrund einer Verhinderung des Rechtsanwalts sind dem Mandanten nicht zu verrechnen\. Die Berechnung erfolgt nach dem Einheitssatzsystem gemäß § 23 \(1\) RATG, sofern das Einzelleistungssystem gemäß § 23 \(2\) RATG kein höheres Ergebnis ergibt\. Die dazu notwendige Bemessungsgrundlage wird gemäß § 3 RATG und AHK festgelegten Kriterien festgelegt\. Gemäß § 2 \(1\) RATG wird der Wert von Liegenschaften mit dem Verkehrswert gemäß § 2 \(2\) LBG bewertet\. Die Bemessungsgrundlage kann aufgrund der bisherigen Informationen noch nicht festgelegt werden\. Die Durchrechnung nach Einheitssatz und Einzelleistung erfolgt je Verfahrensabschnitt \(außergerichtlich, 1\. Instanz, 2\. Instanz, 3\. Instanz\)\. Etwaige Barauslagen, wie Amtsgebühren, Gerichtsgebühren, ERV\-Kosten, Porto, werden gesondert in Rechnung gestellt\. \Erste Schritte \\- Beratungsgespräch \(10 min\) \- Bearbeitung der Lenkererhebung \- Empfang des Strafbescheides \- Prüfung der Sach\- und Rechtslage \- Erörterung der weiteren Schritte \(10 min\) \Mindesthonorar / Kostenvorschuss\ Für die Übernahme der Rechtssache wird gemäß § 2 \(1\) RATG ein pauschales Mindesthonorar in der Höhe von \€ 200 zzgl\. USt\. = € 240 inkl\. USt\.\ vereinbart\. Das vereinbarte Mindesthonorar ist als Kostenvorschuss zu bezahlen und deckt zugleich die Kosten der \"Ersten Schritte"\ ab\. \Erfolgszuschlag\ Gemäß § 12 AHK iVm\. § 1 \(1\) AHK kommt, wenn das Verfahren eingestellt wird, ein Erfolgszuschlag in der Höhe von 50 %, wenn die Strafe reduziert wird, ein Erfolgszuschlag in der Höhe von 25 % zur Anwendung\. - [Markenschutz EU](https://harlander-partner.eu/shop/markenschutz-eu/): \
\Phase 1\\
\- Informationseinholung und Klasseneinteilung \
\(€ 375,00 exkl\. USt\.\)\
\Phase 2\\
\- Prüfung Schutzhindernisse \
\(€ 375,00 exkl\. USt\.\)\
\Phase 3\\
\- Prüfung identische Marken und internationale Priorität \
\(€ 375,00 exkl\. USt\.\)\
\Phase 4\\
\- Prüfung ähnlicher Marken und anderer Schutzrechte\
\- Einreichung beim EUIPO\
\(€ 375,00 exkl\. USt\.\)\
\
\Kostenvorschuss\\
\- Jetzt zu bezahlen: 100 % Vorauszahlung\.\
\- Im Fall von Anmeldehindernissen werden die Kosten bis dahin nicht angefangener Leistungsschritte gutgeschrieben und zurückerstattet\.\
n der bislang nicht angefangenen Phasen erstattet\.\
- [Markenschutz \(DE\)](https://harlander-partner.eu/shop/markenschutz-de/): \\Amtsgebühren EUIPO\\
\- Amtsgebühr des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum \(EUIPO\)\.\
\- Die Amtsgebühr wird aufschlagsfrei durchgerechnet\.\
\- Die Berechnung der tatsächlichen Höhe ist von der Anzahl der registrierten Klassen abhängig und kann daher erst unmittelbar vor der Markenanmeldung erfolgen\. \
\- Die Amtsgebühren sind erst unmittelbar vor der Markenanmeldung zu bezahlen\.\