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EU Marke
Die Anmeldung der Marke ist in vier Phasen aufgeteilt. Dies bringt Struktur und Kostensicherheit.
Als Rechtsanwälte GmbH verfügen wir über eine verpflichtende Haftpflichtversicherung in der Höhe von € 2.500.000 (Deutschland) bzw. € 2.400.000 (Österreich). Für Sie interessant: unsere Kanzlei hatte bisher noch keinen Versicherungsfall. Bei Bedarf ist dennoch eine individuelle Höherversicherung z. B. auf € 5.000.000 möglich.
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Die Anmeldung Ihrer Marke ist in vier Phasen aufgeteilt. Sollte einer der zahlreichen Prüfungsschritte ergeben, dass eine Anmeldung der Marke rechtlich unzulässig oder zu riskant ist, dann bezahlen Sie nur die bereits angefangene Phase(n).
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Aufgrund der Vielzahl älterer Marken ist bei der Anmeldung neuer Marken oft Kreativität gefordert, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Hier nicht aufzugeben und Lösungen zu finden, ist unsere Spezialität.
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In vielen Fällen reicht es aus, eine Marke leicht abzuändern, um eine Verletzung früherer Rechte zu vermeiden. Die zusätzliche Prüfung einer nur geringfügig veränderten Variante der ursprünglich beauftragten Marke ist in diesem Fall inkludiert. Es ist uns auch ein persönliches Anliegen, dass die Anmeldung Ihrer Marke möglich wird.
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immer inkludiert
Die erste Phase beinhaltet die Informationseinholung, die Klasseneinteilung sowie eine urheberrechtliche Prüfung Ihrer Marke.
Wir benötigen zahlreiche Informationen rund um Ihre Marke als Grundlage für die weitere Beratungen und Prüfungsschritte. So kann beispielweise eine Marke in einem Geschäftsfeld zulässig, in einem anderen Geschäftsfeld unzulässig sein. Der erste Schritt ist beinhaltet daher eine fundierte Informationseinholung.
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Wir legen in Absprache mit Ihnen die optimalen Nizzaklassen für die unter Ihrer Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen fest. So erhält Ihre Marke den maximalen Schutzumfang. Auf dieser Einteilung bauen alle weiteren Prüfschritte auf.
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Wir prüfen im Detail, ob an Ihrem Begriff oder Ihrem Logo alle Rechte für eine Nutzung als Marke vorliegen bzw. rechtskonform übertragen wurden.
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Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 1 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 1 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 1 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 1 im Rahmen eines späteren Zwischenberichtes oder der Detailsauswertung. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
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€ 375zzgl. USt.
Die zweite Phase beinhaltet die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse sowie eine wettbewerbsrechtliche Ihrer Marke.
Wir prüfen anhand derselben Kriterien wie die Markenämter, ob Ihre Marke die gesetzlichen Voraussetzung für eine Eintragung erfüllt.
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Wir prüfen, ob die Marke wettbewerbsrechtliche Rechtsverstöße wie unzulässige Spitzenstellungswerbung beinhaltet.
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Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 2 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 2 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 2 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 2 im Rahmen eines späteren Zwischenberichtes oder der Detailsauswertung. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
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€ 375zzgl. USt.
Die dritte Phase beinhaltet eine markenrechtliche Identitätsrecherche sowie einen weltweite Prioritätsrecherche in Bezug auf Doppelte Identität.
Ältere identische Marken stellen das höchste Risiko für Ihre Marke dar und werden daher als erstes recherchiert.
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Im Rahmen einer internationalen Markenanmeldung können Marken, die nicht älter als sechs Monate sind, mit ihrem ursprünglichen Prioritätstag in andere Gebiete erstreckt werden. Dies berücksichtigen wir, indem wir die Identitätsrecherche in Bezug auf Doppelte Identität auch in Gebieten ausführen, welche von Ihrer Marke eigentlich nicht umfasst sind. Das ist für die meisten Marken ausreichend
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Für den Fall, dass die Prüfschritte der Phase 3 Hindernisse für die Anmeldung Ihrer Marke ergeben, erhalten Sie an diesem Punkt einen Zwischenbericht über die Ergebnisse der Phase 3 mit klaren Handlungsempfehlungen. Für den Fall, dass die Phase 3 positiv abgeschlossen wird, erhalten Sie alle Ergebnisse der Phase 3 im Rahmen eines späteren Zwischenberichtes oder der Detailsauswertung. So verlieren wir keine Zeit am Weg zu einer raschen Anmeldung Ihrer Marke.
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€ 375zzgl. USt.
Die vierte Phase beinhaltet weitere rechtlich notwendige Recherchen, die weit über das eigentliche Markenrecht hinausgehen, die sehr arbeitsreiche Detailauswertung, eine klare Handlungsempfehlung sowie die Anmeldung der Marke.
Auch ältere nicht identische, aber ähnliche Marken können gegen ihre Marke vorgehen. Diese Recherche ist aufgrund der Vielzahl der möglichen Ähnlichkeiten (z. B. Schreibweise, Aussprache, Form) von Laien ohne Kenntnis der hunderten Gerichtsurteile zu diesem Thema nicht bewältigbar.
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Auch der ältere Name einer Firma kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Bei der EU-Marke macht dieser Umstand sohin eine Recherche in allen Handelsregister aller EU-Staaten unumgänglich.
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Auch eine nicht im Markenregister oder im Handelsregister eingetragener Geschäftsbezeichnung, z. B. "QWERTZ Blumenladen" kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Nicht eingetragen bedeutet, dass nicht "nur" Register durchzusehen, sondern eine breitflächige Recherche notwendig ist.
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Auch eine ältere Domain kann ein Risiko für Ihre Marke darstellen. Daher sind auch bestehende Domains zu recherchieren. Angesichts von Milliarden Websites, die ähnlich lauten können, keine triviale Aufgabe.
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Auch ein älterer Werktitel, z. B. eines Buches, kann ein Risiko für eine spätere Marke darstellen. Für Werktitel existieren jedoch keine Register, daher ist breitflächig zu recherchieren.
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Im Rahmen der Detailauswertung werden die Ergebnisse aller Recherchen rechtlich umfassend analysiert, Problemfelder dargestellt und Lösungswege aufgezeigt.
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Bequem abfragebare Markenregister und online Anmeldeformulare lassen den Schutz einer Marke einfach aussehen. Der Eindruck ist unrichtig. Nicht umsonst hat das wichtigste Buch zum deutschen Markenrecht 3970 Seiten. Aufgrund unseres Know-hows bewahren wir auch in schwierigen Fällen den Durchblick und geben Ihnen eindeutige Handlungsempfehlungen, um sicher und ohne Rechtsstreit an das Ziel zu kommen.
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Am Ziel :) Wir reichen die Anmeldung Ihrer Marke beim zuständigen Markenamt ein und informieren Sie, sobald die Registrierung erfolgt ist.
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Nach der Markenregistrierung können die EU-Marke und die deutsche Marke zusätzlich bei der Amazon Brand Registry angemeldet werden. Dies bringt Ihnen als Händler massive Vorteile. Den notwendigen Verifizierungscode erhalten Sie von uns.
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€ 375zzgl. USt.
Die Amtsgebühren einer EU-Marke setzen sich wie folgt zusammen: - erste Nizzaklasse: € 850 - zweite Nizzaklasse: € 50 - ab der dritten Nizzaklasse je: € 150 Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Anmeldegebühren sind erst unmittelbar vor der Anmeldung zur Überweisung zu bringen.
Die Förderung wird nach der Anmeldung der Marke ausbezahlt.
ab € 850
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Gefördert werden die Amtsgebühren:
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
Der maximale Förderbetrag beträgt € 700,00.
bis 75 %
Bei Beauftragung ist ein Kostenvorschuss in der Höhe von € 1.500,00 zzgl. USt. zu bezahlen.
Dies entspricht den Kosten der Phasen 1 bis 4. So können wir im Idealfall die Recherche, die Risikobeurteilung und die Anmeldung erledigen, ohne auf weitere Kostenvorschüsse zu warten.
Sollte der Rechercheprozess ein unüberwindbares Hinderniss ergeben, welches eine Anmeldung zu riskant erscheinen lässt, werden die Kosten für die noch nicht begonnenen Phasen natürlich sofort retourniert.
Die Amtsgebühren bezahlen Sie in jedem Fall erst unmittelbar vor der Anmeldung.