Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich 2025
Im Jahr 2008 wurde die Erbschaftssteuer in Österreich abgeschafft. Das Risiko einer Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich ist im Jahr 2025 jedoch so hoch wie schon lange nicht mehr. Wie Sie Ihr Vermögen und Erbe schützen, erfahren Sie hier bei Harlander & Partner.
Steuereinnahmen reichen nicht mehr aus
Österreich ist im Minus. Der Staat und unser Gesundheitssystem kosten mehr Geld, als über die Steuern eingenommen wird. Daher rufen viele nach neuen Steuern.
Unternehmen und Arbeit werden in Österreich bereits höher besteuert als in fast allen Ländern der Welt. Eine weitere Erhöhung der Steuern von Unternehmen und Angestellten ist undenkbar. Der Staat müsste daher eisern sparen – eine Tugend, die unsere Regierungen noch nie beherrscht haben.
Stattdessen werden die Rufe auf eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen laut. Wer sich etwas erspart hat, soll das nicht mehr ohne Abzug an seine Liebsten weitergeben dürfen.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Neue Steuern kommen in der Regel sehr kurzfristig. Daher übergeben jetzt immer mehr Menschen jetzt Vermögensteile an ihre Erben, um das Risiko einer neuen Erbschaftssteuer zu minimieren."
Möglichkeiten zur Vermeidung einer neuen Erbschaftssteuer
So können Sie einer neuen Erbschaftssteuer entkommen:
Schenkungsvertrag
Eine Möglichkeit wäre, einen Teil Ihres Vermögens noch heuer an die zukünftigen Erben zu verschenken.
Bei der Schenkung überlässt der Geschenkgeber dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich, also ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Verschenkt werden kann alles: Geld, Einrichtungsgegenstände, Wohnungen, Liegenschaften, Aktien, und vieles mehr.
Sofern der Gegenstand der Schenkung nicht sofort übergeben wird, ist der Schenkungsvertrag als Notariatsakt zu errichten. (Das macht aber zur Absicherung gegen eine drohende Steuer wenig Sinn – die Übergabe soll jetzt erfolgen.) Aus demselben Grund macht auch eine Schenkung auf den Todesfall keinen Sinn.
Eine Schenkung ist ideal, wenn der Geschenkgeber auf den Gegenstand der Schenkung überhaupt nicht mehr angewiesen ist.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlÜbergabevertrag
Eine Übergabe an die zukünftigen Erben wäre eine zweite Option, die häufig besser passt.
In einem Übergabevertrag wird zu Lebzeiten die Übertragung von Vermögenswerten des Übergebers an den Übernehmer vorgenommen. Auch hier gilt: prinzipiell kann jeder Vermögenswert Gegenstand eines Übergabevertrages sein.
Merke: Im Gegensatz zu einer Schenkung sieht der Übergabevertrag jedoch eine Gegenleistung des Übernehmers vor.
Häufige Gegenleistungen in Übergabeverträgen sind:
- Wohnrecht
- Fruchtgenussrecht
- Rentenzahlungen
- Ausgleichszahlungen an nicht berücksichtigte Geschwister
- Pflege- und Versorgungsleistungen bei Bedarf des Übergebers
- Unterstützungszahlungen im Fall einer finanziellen Notlage des Übergebers
Mit einem Übergabevertrag können also z. B. Eltern ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens zukommen lassen und gleichzeitig sich selbst oder andere Kinder absichern.
Übergabeverträge werden daher besonders häufig im Rahmen der Unternehmensnachfolge und bei der Übertragung von Immobilien abgeschlossen. Denkbar ist aber auch die Übertragung von wertvollen Marken, Patenten, Mustern, Lizenzen, Kunstgegenständen oder anderen Wertgegenständen.
Kostenloses Erstgespräch buchenOnline TerminauswahlVorsorgevollmacht
Kaum jemand würde bei der Vermeidung des Erbschaftssteuerrisikos an eine Vorsorgevollmacht denken. Dennoch kann die Vorsorgevollmacht eine gute Lösung für all jene darstellen, die ihr Vermögen weiterhin nicht übergeben wollen, aber dennoch mehr Sicherheit wünschen.
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine bevollmächtigte Person, die im Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit für Sie entscheiden darf.
Dabei kann auch vorgesehen werden, dass die bevollmächtigte Person Vermögenswerte auf sich selbst übertragen darf. Zur eigenen Absicherung kann in diesem Fall festgelegt werden, dass die bevollmächtigte Person dann z. B. das Pflegeheim zu bezahlen hat.
Die Vorsorgevollmacht ist damit die schwächste Absicherung gegen das Risiko einer Erbschaftssteuer. Wird diese zu schnell eingeführt, kann die Zeit zur Vermögensübertragung zu knapp sein.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um mehr zu den Möglichkeiten der Absicherung gegen eine neue Erbschaftssteuer zu erfahren."