Gerichtsgebühren
Gerichtsgebühren
Gerichtsgebühren sind jene Kosten, die im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens anfallen und an den Staat zu entrichten sind. Sie dienen der Abgeltung des Verwaltungsaufwands, den das Gericht durch die Bearbeitung eines Verfahrens hat. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrenstyp sowie nach dem Streit- oder Bemessungswert. Insbesondere im Verlassenschaftsverfahren spielt die Berechnung der Gerichtsgebühren eine zentrale Rolle, da sie sowohl von der Vermögenshöhe als auch von den gewählten Erklärungen der Erben abhängig ist.
Es handelt sich bei Gerichtsgebühren um staatlich festgelegte Kosten, die bei der Abwicklung von Gerichtsverfahren zu bezahlen sind.
Pauschalgebühr
Für die Durchführung einer Verlassenschaftsverhandlung wird eine Gebühr in Höhe von 0,5 % des reinen Verlassenschaftsvermögen eingehoben. Der Mindestbetrag liegt bei 71 Euro.
Als reines Verlassenschaftsvermögen gilt der Überschuss aus den Aktiva abzüglich der Passiva, also aus Vermögenswerten abzüglich der bestehenden Schulden.
Nicht berücksichtigt werden bei dieser Berechnung hingegen Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche sowie Kosten und Gebühren der Abhandlung.
Kommt es zu keiner Verlassenschaftsverhandlung, etwa weil kaum Vermögen vorhanden ist oder die Verlassenschaft an Zahlungs statt überlassen wird, entfällt diese Gebühr vollständig.
Bemessungsgrundlage der Gebühren
Die Gerichtsgebühren knüpfen stets am Wert der Verlassenschaft an. Dabei unterscheidet man zwischen nicht bäuerlichem Besitz und bäuerlichem Besitz.
- Nicht bäuerlicher Besitz: Die Staffel reicht von geringen Beträgen im zweistelligen Bereich bis hin zu mehreren Tausend Euro. Je nach Wertstufe werden fixe Beträge oder Zuschläge für weitere Wertschwellen berechnet. Der Höchstwert ist bei einer Bemessungsgrundlage von 3.633.640 € gedeckelt.
- Bäuerlicher Besitz: Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die von der verstorbenen Person selbst bewirtschaftet wurden, gelten dieselben Stufen, allerdings mit reduzierten Beträgen. Je nach Wertstufe ergibt sich eine Minderung zwischen rund 100 € und über 200 € im Vergleich zum nicht bäuerlichen Besitz.
Mehr zu den Staffelungen finden Sie unter der Seite : Gebühren des Gerichtskommissärs
Gebühren für Sachverständige
Wenn eine gerichtliche Schätzung erforderlich ist, etwa durch einen beeideten Sachverständigen, entstehen zusätzliche Kosten. Dies ist beispielsweise notwendig bei:
- Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung,
- Erbschaften durch Minderjährige,
- Einsetzung von Nacherben,
- oder Beantragung einer Nachlassabsonderung.
Die Höhe variiert stark:
- Durchschnittliche Schätzung (z. B. Wohnungseinrichtung): ca. 250 bis 400 Euro
- Größere Nachlässe: ca. 1.500 Euro oder mehr
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die richtige Einschätzung der anfallenden Gerichtsgebühren ist oft komplex. Ohne juristische Beratung besteht das Risiko, unnötige Kosten auszulösen oder Fristen zu versäumen. Zudem können bei falscher Bewertung von Vermögen oder Schulden höhere Gebühren entstehen.
Mit anwaltlicher Unterstützung erhalten Sie eine präzise Kalkulation, erfahren, welche Gebührenarten im konkreten Fall relevant sind, und werden sicher durch das gesamte Verfahren begleitet. So behalten Sie die volle Kostenkontrolle und vermeiden unangenehme Überraschungen.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch